Dem Camper macht der Brexit nichts
• Bei CamperDays bleibt Nachfrage für UK stabil, Edinburgh ist Trend-Destination
• Für Urlauber genügt vorerst weiterhin der EU-Personalausweis
• Die Mitnahme von Vierbeinern will frühzeitig geplant sein
(IINews) - Wer aktuell einen Urlaub in Großbritannien plant, hat es nicht leicht. Am 31. Januar wird das Vereinigte Königreich aus der EU austreten. Daran besteht inzwischen kaum noch Zweifel. Ob es rechtzeitig ab 2021 ein Austrittsabkommen geben wird oder ob es zu einem harten Brexit kommt, ist allerdings immer noch unklar. CamperDays erklärt, warum es inmitten des Brexit-Chaos trotzdem gut um den Camping-Urlaub steht.
"In unserem Jahresrückblick 2019 hat sich Edinburgh als Trend-Destination gezeigt. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage für die schottische Hauptstadt trotz des Brexits auch 2020 hoch bleiben wird", prognostiziert Raphael Meese, Produktmanager von CamperDays. "Schließlich wird sich für unsere Kunden vorerst nicht viel ändern", erklärt er. Das liegt zum einen an der Übergangsphase, die mindestens bis Ende 2020 andauern wird. Zum anderen ist das Vereinigte Königreich ohnehin kein Mitglied des Schengen-Abkommens, wodurch EU-Reisende für die Einreise schon jetzt einen Personalausweis oder Reisepass brauchen und durch die Grenzkontrolle müssen.
Gewisse Abstriche bleiben dennoch nicht aus. So sollte man bei der Anreise aufgrund strengerer Zollkontrollen mit längeren Wartzeiten rechnen. Wer einen Hund mit in den Camping-Urlaub nehmen möchte, plant dies bestenfalls vier Monate vorher gemeinsam mit dem Tierarzt. Bei einem harten Brexit müsste die Ein- und Ausreise von Tieren neu geregelt werden. Auch die Handynutzung könnte teuer werden: Bei einem No-Deal Brexit ab 2021 dürfen Anbieter die Kosten für Roaming und Telefonate selbst festlegen. Dafür sind britische Produkte und Dienstleistungen seit dem Brexit-Referendum aufgrund des Einbruchs im Wechselkurs günstiger. CamperDays-Kunden lassen sich durch all das jedenfalls nicht beirren, wie die stabilen Buchungszahlen beweisen. "Wer dennoch eine Alternative sucht, dem kann ich Skandinavien wärmstens empfehlen", fügt Raphael Meese zwinkernd hinzu. PM-ID: 300
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über CamperDays:
CamperDays.de ist ein Online-Reisebüro für Wohnmobile und Campervans mit persönlicher Beratung. Zum Angebots-Portfolio zählen bis zu 26.000 direkt buchbare Miet-Fahrzeuge in 25 Ländern auf vier Kontinenten. Das Portal hat sich auf günstige, tagesaktuelle Preise sowie eine transparente Vergleichbarkeit von Details bei Ausstattung und Mietbedingungen spezialisiert. Wie bei einem Reiseveranstalter finden Kunden Versicherungen und sämtliche Gebühren direkt in der Angebotsübersicht und im Reisepaket. Zum kostenlosen Service gehört außerdem eine ausführliche telefonische Beratung von Reiseexperten. Seit 2019 ist CamperDays mit CamperDays.fr, CamperDays.nl und CamperDays.com auch in Frankreich, der UK und den Niederlanden vertreten. Im Oktober 2019 kürten ServiceValue und DIE WELT CamperDays.de bereits zum dritten Mal zum Service-Champion. In einer ebenfalls 2019 von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien durchgeführten Studie wurde CamperDays.de unter zehn Wohnmobilportalen zur Nr. 1 ernannt. Der Kölner Spezialist gehört wie Deutschlands Marktführer billiger-mietwagen.de zur ProSiebenSat.1 Media SE.
Pressekontakt für Rückfragen:
Frieder Bechtel, Tel: 0221/16790-008, E-Mail: presse(at)camperdays.de,
Holzmarkt 2a, 50676 Köln, Fax: 0221/16790-099, www.camperdays.de,
Kundenservice: 0800 334 334 344
Datum: 14.01.2020 - 08:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1784651
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frieder Bechtel
Stadt:
Köln
Telefon: 0221 16790-008
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Dem Camper macht der Brexit nichts
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CamperDays.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).