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Telematikinfrastruktur: Gelten die Datenschutzgesetze nicht für Gesundheitsminister Spahn?

ID: 1784372


(ots) - In der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion teilt das Bundesgesundheitsministerium mit: Für die
Telematikinfrastruktur (TI) gebe es bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung.
Die Freie Ärzteschaft fordert aus diesem Anlass erneut und entschieden, die
Einführung der TI zu stoppen und die Pflicht der Ärzte sowie Psychotherapeuten
zum Anschluss an die TI zurückzunehmen. "Jede Verarbeitung von sensiblen
persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das
verpflichtend", sagte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder mit Verweis auf die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Montag in Hamburg.

Das gelte vor allem, wenn "bei der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der
Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich
ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen" bestehe,
wie es in dem Gesetz heißt. Lüder betont: "Das ist bei der
Telematikinfrastruktur sicher der Fall. Immerhin sollen in dem Netz medizinische
Daten von 70 Millionen gesetzlich versicherten Bundesbürger gespeichert werden."
Diese Datenschutzfolgenabschätzung hätte vor Einführung der TI und vor der
gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an
die TI durchgeführt werden müssen - dies hätten auch der
Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung
mehrfach eingefordert. "Geschehen ist allerdings nicht - und das ist ein
Skandal", macht die FÄ-Vize klar. "Gelten die Datenschutzgesetze für
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?"

Aktuell müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxen an die TI
anschließen, andernfalls werden sie mit Honorarabzug bestraft. Die Sicherheit
der Patientendaten in der TI ist ohnehin äußerst zweifelhaft. "Nachdem beim
Chaos Communication Congress kürzlich öffentlich wurde, dass sich Unbefugte ohne




Probleme Praxis-, Arzt- und Patientenausweise als Zugangsschlüssel zur TI
besorgen konnten, ist klar, dass wichtige Datensicherheitskriterien wie
Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt sind", berichtet Lüder. Deshalb sei
inzwischen sogar die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen gestoppt worden.
Verstöße gegen den Datenschutz könnten seit Mai 2018 laut DSGVO mit Strafen in
Millionenhöhe geahndet werden.

Diese Gemengelage bringe Arztpraxen in eine derzeit unlösbare Situation. "Wer
sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt", erläutert die
FÄ-Vizevorsitzende, "riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze,
weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt. Wer sich nicht
anschließt, wird mit Honorarabzug bestraft. Da derzeit keine Praxis- und
Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI
anschließen, wenn man wollte - trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen. "Die
Sanktionen von Herrn Spahn kann man unter den gegebenen Umständen nur als
rechtswidrige Erpressung bezeichnen. Der Minister trägt Verantwortung sowohl für
die Sanktionen gegen die Praxen als auch für die fehlende
Datenschutzfolgenabschätzung - ein Skandal. Die einzige Antwort darauf kann nur
sein: Stopp der TI und des Anschlusszwangs."

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien
Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000
Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene
Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe
in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt:

presse(at)freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail(at)freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/57691/4489895
OTS: Freie Ärzteschaft e.V.

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Datum: 13.01.2020 - 09:26 Uhr
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