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Repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz: Anbieter von Online-Angeboten stärker in die Pflicht nehmen

ID: 1784321


(ots) - Eine gute Alterskennzeichnung ist für fast alle Eltern in
Deutschland (97 Prozent) ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von
Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder. Entsprechend achtet die
große Mehrzahl der Eltern (88 Prozent) bei der Auswahl von Filmen, Apps, Spielen
oder Streaming-Diensten auf die Alterskennzeichnung. Das bei manchen Anbietern
bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters (Bestätigung der Volljährigkeit
durch Klick) finden vier Fünftel der Befragten (81 Prozent) nicht ausreichend,
um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten und Angeboten zu
schützen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen
Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Kind bereits
negative Erfahrungen bei der Online-Mediennutzung gemacht hat. Wenn ihr Kind im
Internet mit negativen bzw. unangemessenen Inhalten in Kontakt kommt, weiß nur
etwas mehr als ein Drittel der befragten Eltern (37 Prozent), an wen sie sich
wenden können. Von dieser Gruppe würden sich wiederum zwei Drittel der Befragten
(62 Prozent) an eine staatliche Strafverfolgungsbehörde, vor allem die Polizei,
wenden.

Die Bemühungen der Anbieter von Online-Angeboten für den Kinder- und
Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schneiden hier
Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen ab, deren Schutzbemühungen
nur jeweils 27 Prozent als ausreichend ansehen, bei Anbietern sozialer Medien
wie Facebook oder Instagram sehen das sogar nur 18 Prozent so. Gleichzeitig
fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und
Jugendschutz härtere Strafen für Anbieter, eine verlässliche Altersfeststellung
bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes




Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz
(jeweils 93 Prozent).

Potentielle Angebote, die den Eltern dabei helfen könnten, ihre Kinder im Netz
sicher zu begleiten und zu unterstützen, werden insgesamt sehr positiv bewertet:
Mindestens vier Fünftel der Befragten stufen diese als sehr hilfreich oder
hilfreich ein. Dabei zeigt sich, dass Angebote, die eher ohne eigenes Zutun
umgesetzt werden können, wie funktionierende Jugendschutzeinstellungen (91
Prozent) oder eine verständliche, einheitliche Alterskennzeichnung (88 Prozent),
als hilfreicher eingeschätzt werden als Angebote, die eine stärkere
Eigeninitiative bzw. persönliches Handeln mit sich bringen würden, wie
Beratungs- und Beschwerdestellen (84 Prozent) oder Schulungen zur
Medienerziehung (80 Prozent).

"Wir brauchen einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen
orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte sich
den aktuellen und zukünftigen Phänomenen und Technologien anpassen, für Eltern
und Kinder transparent sein, ihnen jederzeit Hilfemöglichkeiten anbieten und
gleichzeitig eine altersangemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der
digitalen Welt nicht behindern. Eltern brauchen ebenso wie ihre Kinder mehr
Unterstützung für eine sichere und kompetente Internetnutzung. Dazu gehört auch,
dass Altersfreigaben für Medieninhalte, die einmal geprüft wurden, konsequent
auch auf andere Verbreitungsmedien übertragen werden, ob Online- oder
Offlinemedium. Doppelprüfungen mit teilweise unterschiedlichen Altersfreigaben
müssen der Vergangenheit angehören", betont Thomas Krüger, Präsident des
Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das muss einhergehen mit wirksameren gesetzlichen Rahmenbedingungen und
Maßnahmen. Insbesondere die Anbieter von Medieninhalten und Mediendiensten, ob
im Inland oder Ausland, sollten hier im Fokus des Gesetzgebers stehen und sind
gleichzeitig selbst in der Pflicht. Für sie braucht es einen klaren
Rechtsrahmen, der verschiedene Maßgaben wie Altersfeststellung, Transparenz und
Beratung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das
jeweilige Angebot zwingend vorsieht. Dafür sind ebenso Kontrollmechanismen wie
auch eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen notwendig. Zur
effektiven Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sind Verstöße von
Anbietern gegen geltendes Jugendschutzrecht durch wirkungsvolle Sanktionen zu
ahnden", so Krüger weiter.

Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom
Meinungsforschungsinstitut Mauss Research im Auftrag des Deutschen
Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.003 Erziehungsberechtigte, die mindestens
ein Kind unter 18 Jahren haben, befragt. Die Fehlertoleranz der Umfrage liegt
mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei maximal 1,4 (bei einem Anteilwert von
5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilwert von 50 Prozent).

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen findet sich unter
www.dkhw.de/umfrage-jugendmedienschutz.

Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der
Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die
Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen
Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021)
und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse(at)dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: (at)DKHW_de

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