Spahn lässt mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge ablehnen / Gericht fordert Transparenz für Ministervorlage zu Paragraf 217: "Presse und Regierung sind keine Gegenspieler"
(ots) - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert
Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das BfArM dem "Tagesspiegel"
(Montagausgabe) auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang
schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31
weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar ist die
Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im
Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte
BfArM anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind
in der Wartezeit verstorben.
Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Verbot
organisierter Sterbehilfe fällen, das auf Spahns Vorgehen Einfluss haben kann.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert,
seinen Umgang mit dem Thema transparenter zu machen: So sollen Spahns Beamte
Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher
Verfahren zum Paragraf 217 bewerten. Dies haben die Kölner Richter nach einer
Auskunftsklage des "Tagesspiegel" im Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L
1280/19).
Die Presse habe einen "verfassungsrechtlich gewährleisteten Vermittlungs- und
Kontrollauftrag", betonten sie. Dieser sei dazu bestimmt, eine den
rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion
sicherzustellen. "Dies gilt auch und erst recht für kritische Berichterstattung.
Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich
notwendigerweise", heißt es. Eine öffentliche Berichterstattung über die bisher
geheim gehaltene Vorlage für Spahn könne eine "positive Auswirkung" auf die
Tätigkeit der Regierung haben.
https://www.tagesspiegel.de/politik/spahn-und-sterbehilfe-hundert-mal-nein-ein-m
inister-verweigert-was-er-kann/25424754.html
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Datum: 13.01.2020 - 01:00 Uhr
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