Förderbetrag auf 8.100 Euro erhöht
#GemeinsamFürFachkräfte Neue Richtlinie zum Weiterbildungsstipendium
(PresseBox) - Um das Weiterbildungsstipendium attraktiver zu gestalten, ist der Förderhöchstbetrag mit dem 1. Januar 2020 von 7.200 auf 8.100 Euro heraufgesetzt worden. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 2.700 Euro pro Jahr zur Verfügung. ?Der neue Höchstbetrag steht allen Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2020 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden?, sagt Andrea Rieck-Gangnus, Ansprechpartnerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg für das Weiterbildungsstipendium. Mehr Informationen gibt es bei ihr unter Telefon 0228 2284-180, Fax 0228 2284-5180, E-Mail rieck-gangnus(at)bonn.ihk.de.
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Datum: 10.01.2020 - 11:50 Uhr
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