Neue Straßenverkehrsordnung: Das ändert sich für Autofahrer in 2020
• Hohe Bußgelder bei Nutzung oder Behinderung der Rettungsgasse
• Neue Verkehrsschilder stärken und schützen Radfahrer
• Fahrgemeinschaften sollen gefördert werden
(IINews) - Im Februar soll der Bundesrat über die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) entscheiden. Eigentlich hätte diese schon Ende 2019 in Kraft treten sollen. Neben höheren Bußgeldern sollen Radfahrer besser geschützt werden. Auch das Thema Umwelt spiegelt sich in den neuen Regelungen wider. billiger-mietwagen.de fasst die Neuerungen zusammen.
Neu im Bußgeldkatalog sind Sanktionen für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse. Zwischen 240 € und 320 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss demnächst ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte. Auch Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen 55 € und 100 € statt der bisherigen 15 € bis 35 €.
Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr einräumen. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. In speziell ausgewiesenen Fahrradzonen haben Radfahrer Vorrang. Für Autos gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Ein weiteres Schild kennzeichnet Radschnellwege unabhängig vom Untergrund. An besonders engen Stellen soll ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen werden. Daneben sollen Radfahrer bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden.
Zu guter Letzt geht es auch um die Umwelt. Mit der neuen StVO sollen beispielsweise Fahrgemeinschaften gefördert werden. So könnten Bussonderstreifen durch eine entsprechende Beschilderung für mehrfachbesetzte PKWs freigegeben werden. Ein weiteres Schild soll auf CarSharing-Parkplätze hinweisen. Bahnfahren ist durch das kürzlich verabschiedete Klimapaket der Bundesregierung schon jetzt günstiger. Autofahrer müssen durch den neuen CO2-Preis aber erst ab 2021 mit höheren Spritpreisen rechnen. PM-ID: 300
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Datum: 09.01.2020 - 10:43 Uhr
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