Abriss eines Hauses - was gibt es zu beachten?
Viele Menschen hierzulande suchen nach gebrauchten Immobilien. Dabei stellt sich wieder die Frage, ob sich eine Sanierung noch lohnt oder eher ein Abriss und ein anschließender Neubau sinnvoller ist.
(IINews) - Heute ist bekannt, das bei vielen Häusern in Deutschland, Experten und Studien sprechen von jedem Zehnten, der Abbruch und Neubau günstiger wäre, als die Bausubstanz zu sanieren. Zudem geht ein Abriss im Allgemeinen recht schnell. Dennoch gibt es einige Punkte, die der Bauherr bei der Planung sowie der Durchführung unbedingt beachten sollte.
Wann kommt es im Regelfall zu einem Abbruch?
Für einen Abriss entscheidet man sich, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist, eine Sanierung der Bausubstanz durchzuführen. Viel seltener werden solche Arbeiten durchgeführt, weil sich der Käufer für ein völlig anders Hauskonzept entscheidet. Dennoch ist es durchaus möglich, dass ein Grundstück gekauft wird, um dort ein neues Haus zu bauen. Auch in diesem Fall muss das alte Objekt erst einmal beseitigt werden.
Ein weiterer Grund wären Probleme mit der Statik oder dem Fundament. Besteht die Gefahr, dass die Immobilie zu einer Gefahr für Mensch und Tier wird, muss diese neu aufgebaut werden. Somit muss auch in diesem Fall das Gebäude bis auf die Grundmauern zurückgebaut werden. Doch auch nur ein Teil eines Objektes kann vom Abriss betroffen sein. Etwa, wenn ein Anbau entfernt werden soll.
Wird eine Abrissgenehmigung benötigt?
Im Regelfall benötigt ein solches Vorhaben eine Genehmigung, die vom zuständigen Bauamt gewährt wird. Dazu muss der bevorstehende Abbruch bei diesem angezeigt werden. Dabei wird dann auch darüber informiert, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, oder nicht. Damit Sie Strafzahlungen vermeiden, gilt es die Abriss- und Bauverordnung zu prüfen. Denn die Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich ausfallen.
Ist die Genehmigung ausgestellt, sollte diese an das bestellte Abbruchunternehmen übergeben werden. Hierin sind vom Bauamt unter anderem Arbeitsanweisungen zu den Themen Entsorgung und Umweltschutz enthalten. Für die Einhaltung dieser Anweisungen ist in der Folge dann das betreffende Unternehmen, das Sie mit dem Abriss beauftragt haben, für die Einhaltung zuständig.
Ablauf eines Abrisses
Die folgenden Punkte können sich selbstverständlich unterscheiden. Denn das Vorhaben ist immer abhängig von der Gebäudehülle und dessen Material, der Objektgröße sowie der Bausubstanz. Dennoch kann es im Rahmen des Abbruchs zu diversen spezifischen Arbeiten kommen. Hierzu gehören beispielsweise das Einschlagen, Einziehen, Stemmen, Spalten, Demontieren, Sägen, Fräsen, Eindrücken, thermische Trennen und sogar das Sprengen.
Spektakuläre Sprengungen hingegen, wie sie aus diversen Videos im Internet bekannt sind, wonach dann nur noch der Schutt abtransportiert wird, gibt es hingegen nur in sehr seltenen Fällen. Zudem wird vor einem Abriss die betreffende Immobilie erst einmal entrümpelt. Auch werden Fenster und Türen ausgebaut. Alles, was am Ende nicht im Bauschutt landen soll/darf, wird daher vorher entfernt. Auch Teppiche oder Elektrogeräte gehören dazu.
Wie teuer ist der Abriss eines Hauses?
Grundsätzlich richten sich die Kosten nach unterschiedlichen Faktoren, wie etwa der Größe, der Lage aber auch nach den Zugangsmöglichkeiten. Ebenfalls spielen der Schadstoffgehalt der Bausubstanz und die mögliche Absicherung von Nachbargebäude eine entscheidende Rolle. Allerdings gibt es eine Faustformel, anhand derer sich grob der Abriss berechnen lässt:
Pro Quadratmeter Wohnfläche werden etwa 50 Euro bis 100 Euro veranschlagt.
So ist bei sehr kleinen Häusern ein Abbruch bereits für 5.000 Euro möglich. Ein normales Einfamilienhaus hingegen kann schnell 10.000 Euro und mehr kosten.
Wer übernimmt den Abriss?
Im Regelfall wird ein zuverlässiges und wenn möglich lokales Unternehmen mit dem Abbruch beauftragt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Abbruchunternehmen über die dafür nötigen Befähigungen verfügt. Denn nicht jede Baufirma kann auch einen Gebäudeabriss vornehmen. Selbstverständlich kann dieser auch in Eigenregie durchgeführt werden. Denn vom Prinzip her darf diesen jeder durchführen, solange die Auflagen des Bauamtes eingehalten werden.
Was passiert, wenn sich Asbest in der Bausubstanz befindet?
Kritische Materialien, wie Asbest, verlangen eine entsprechende Qualifikation beim Abriss. Zwar ist das Silikat-Mineral im verbauten Zustand harmlos und besitzt besonders gute Baueigenschaften - jedoch verursacht es bei der Freisetzung schwere Lungenschäden und darf entsprechend nur von Experten bei einem Abriss abgebaut werden.
Findet sich in der Bausubstanz Asbest, wird im Regelfall zu aller erst ein Fachgutachter zu einer Überprüfung gerufen. Werden dabei größere Mengen des Materials festgestellt, muss der Abriss durch ein für den Abbruch von Asbest spezialisiertem Unternehmen durchgeführt werden. Diese sorgen für einen fachgerechten Abriss. Zudem sind diese dann auch für die Entsorgung des Asbests verantwortlich. Ein Abbruch dieses Werkstoffs darf unter keinen Umständen in Eigenregie durchgeführt werden.
Dauert der Abriss eines Objekts lange?
Wer ein Fach-Unternehmen mit dem Abbruch eines Hauses beauftragt, hat gute Chancen, ein normales Haus in einem Zeitraum von ein bis drei Tagen abgerissen zu bekommen. Bei sachgemäßer Arbeit geht es kaum schneller. Für ein Einfamilienhaus in mittlerer Größe, das zudem über keinen Keller verfügt, kann ein Abriss innerhalb von anderthalb Tagen realisiert werden - inklusive Aufräumarbeiten.
Grundsätzlich ist die Zeitspanne jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Um welche Gebäudeart handelt es sich? Wie umfangreich fällt die Entrümpelung aus? Müssen im Vorfeld große Anlagen demontiert werden? Das seriöse Abriss-Unternehmen wird bei einem kostenfreien Besichtigungstermin bereits einen ungefähren Ablauf sowie eine Zeit nennen können.
Sind zusätzliche Versicherungen nötig?
Im Normalfall besteht für einen Abriss im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht eine Absicherung für Gebäude in der Nachbarschaft. Dennoch sollte das geprüft werden, denn üblich ist auch, dass dieser Versicherungsschutz nur für den Fall besteht, in dem der Abriss im Zusammenhang mit einem Neubau ausgeführt wird. Wird ein reiner Abbruch durchgeführt, muss dieser separat versichert werden. Darüber hinaus sollte stets eine Absprache mit der Versicherung und der beauftragten Abrissfirma bestehen. Nur so lässt sich eine unnötige und letztendlich nutzlose Doppelversicherung ausschließen.
Abschließend noch ein Hinweis zum Thema nicht bekannte Bauelemente:
Sollten im Rahmen der Abbrucharbeiten Fenster, Malereien, Gliederungen, Türrahmungen, Stuckarbeiten oder anderes aufgefunden werden, muss die Denkmalschutzbehörde umgehend verständigt werden. Hierzu besteht nach Denkmalschutzgesetz eine Pflicht. Diese entscheidet dann, was mit den Elementen geschehen soll. Für die Kosten dieses Mehraufwands muss allerdings der Bauherr selbst aufkommen.
Grundsätzlich sollte sich mit dem Thema genau auseinandergesetzt werden. Schließlich gibt es viel zu bedenken. Hilfreich ist dabei, sich mit einem lokalen Abriss-Unternehmen in Verbindung zu setzen und bereits im Vorfeld wichtige Fragen zu klären. So gelingt dann auch der Abbruch ohne Probleme und es ist wieder Platz, für neue Projekte.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zabel-Krüger Damm 40, 13469 Berlin
Datum: 08.01.2020 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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