Richterbund fordert schärferes Anti-Terror-Strafrecht
(ots) - Angesichts möglicher neuer Terrorgefahren auch in Deutschland
durch die Eskalation des Konflikts zwischen den USA und dem Iran hat der
Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, die Bundesregierung
aufgefordert, Lücken im Anti-Terror-Strafrecht zu schließen. "Wer eine
terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür
bestraft werden", sagte Rebehn der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag).
"Hat jemand zum Beispiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen beschafft, ist
das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die Terroristen
tatsächlich erreicht." Das sei bei Terrorvereinigungen in Krisenländern
wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine lediglich
versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen sei bislang nicht
strafbar. "Diese Lücke gilt es zu schließen", forderte Rebehn. Der
Richterbund-Vorsitzende plädierte zudem dafür, die Strafobergrenze im Bereich
Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Das eröffne der Justiz größere
Spielräume, um im Einzelfall abgestuft auf die Gefährlichkeit einer
terroristischen Vereinigung und die Beteiligung der Mitglieder zu reagieren.
Rebehn betonte: "Es geht hier um Organisationen, die sich Mord, Völkermord oder
Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im Strafrahmen
widerspiegeln."
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Datum: 06.01.2020 - 00:00 Uhr
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