Wärmebildkameras, Bleimunition, Lebendfallen: NRW plant Sonderjagdrecht für den Fall der Schweinepest
(ots) - Für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Nordrhein-Westfalen erreichen sollte, hat die Landesregierung den Entwurf eines
Sonderjagdrecht erarbeitet. "Diese Verordnung soll räumlich und zeitlich
begrenzt wirken", sagte Christian Fronczak, der Sprecher des Umweltministeriums,
dem WESTFALEN-BLATT. Sie soll eine effektivere Bejagung von Wildschweinen
ermöglichen, weil die das Virus weiterverbreiten. Die Verordnung, die noch durch
den Landtag muss, sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Schrot statt Kugel: Bisher darf großes Wild aus Tierschutzgründen nur mit
großkalibriger Munition erlegt werden. NRW will nun Schrotmunition erlauben, die
das Treffen zwar einfacher macht, aber nicht sofort tödlich ist.
Lebendfallen: Jäger sollen ganze Wildschweinrotten in sogenannte Saufänge
locken dürfen - Gatter, aus denen die Tiere nicht herausfinden. Diese
Lebendfallen sollen von Wildkameras mit telefonischer Meldefunktion oder von
Personen regelmäßig kontrolliert werden. Gefangene Wildschweine sind dann
möglichst schnell zu erlegen.
Nachtsichtgeräte: Aktuell dürfen Jäger Nachtsichtgeräte und Lampen benutzen,
aber das Montieren auf Gewehren ist gesetzlich untersagt. Mit der
ASP-Verordnung will das Land dieses Verbot vorübergehend aufheben und einem
festgelegten Personenkreis auch die Jagd bei Dunkelheit ermöglichen.
Bleimunition: Die vor Jahren von der rot-grünen Landesregierung verbannte
Bleimunition soll für die Jagd auf Wildschweine wieder erlaubt werden. Nach
Ansicht der Landesregierung müssen im Fall der ASP auch Schweine aus kurzer
Distanz geschossen werden können, und dabei soll die Gefahr von Querschlägern
bei Bleimunition geringer sein.
Keine Grenzen: Die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um Fütterungen
nicht gejagt wird, soll aufgehoben werden. Auch die ansonsten bejagungsfreien
Bereiche in der Nähe von Wildquerungshilfen (z.B. Brücken) sollen nicht mehr
tabu sein.
Kein Mutterschutz: Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen (und
damit erst wenige Wochen alt sind), sollen im ASP-Fall geschossen werden
dürfen.
Diese Sonderregeln sind nur ein Teil zahlreicher Maßnahmen, mit denen sich NRW
auf den Fall der Fälle vorbereitet. Ministeriumssprecher Christian Fronczak:
"Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und
koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen
ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem
wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im
Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Nordrhein-Westfalen setzt für den Fall
eines Ausbruchs auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete
Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG)."
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Datum: 04.01.2020 - 04:00 Uhr
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