"Konkrete Umsetzungsfragen sind noch immer nicht beantwortet"/ bpa-Präsident Meurer: Bundesteilhabegesetz geht in die entscheidende Phase
(ots) - Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 erfolgt die Umsetzung in allen
16 Bundesländern. "Die Reform der Eingliederungshilfe geht damit in die
entscheidende Phase. Die Leistungsgewährung soll künftig individueller und
passgenauer werden, die heutigen Finanzierungsbedingungen ändern sich für viele
Angebote grundlegend", fasst Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), den bevorstehenden Schritt
zusammen.
Es gibt Änderung bei den Angeboten, die bislang als stationäre Hilfe angeboten
werden und sich künftig unter dem Begriff der gemeinschaftlichen Wohnformen
wiederfinden. Auf die Bewohner und Nutzer der Angebote kommen umfangreiche
vertragliche Änderungen zu. Hintergrund ist die Trennung der Fachleistungen von
den existenzsichernden Leistungen. Meurer: "Mit hohem Aufwand müssen nun
vertragliche Regelungen vereinbart, zugeordnet, berechnet und bewilligt werden."
Der bpa hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass das
heutige sehr leistungsfähige Unterstützungsangebot konsequent als Teil des
Reformprozesses begriffen werden muss. "Die konkreten Umsetzungsfragen sind aber
immer noch nicht beantwortet und es drängt sich der Eindruck auf, dass nahezu
alle Vertragspartner bemüht sind, die notwendige Zeit mithilfe von
Übergangsregelungen zu gewinnen", so der bpa-Präsident.
Sobald die jetzt zu beobachtende Unsicherheit der Umstellungsphase zumindest
vertraglich auf gutem Weg ist, wird sich zeigen, ob betroffene Menschen den
Zugang zu deutlich größeren Wahlmöglichkeiten bei der Nutzung der jeweils als
hilfreich erlebten Angebote erhalten oder ob mit maximalem Aufwand der Status
quo bewahrt werden soll.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr
als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder-
und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder
des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000
Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische
Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de
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Datum: 30.12.2019 - 10:00 Uhr
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