"Frohes Neues"! - Wie gut? Wie lange? / Aktuelle Informationen des Arbeitskreises Umgangsformen International (AUI)
(ots) - Bei relativ Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruß auf die
ersten beiden Wochen des begonnenen Jahres beziehungsweise bis etwa zum 15. des
Monats zu begrenzen. Bei Familienmitgliedern, Befreundeten und guten Bekannten
wird es niemanden wundern, eher sogar erfreuen, wenn Sie auch in der zweiten
Januar-Hälfte noch "ein frohes neues Jahr" wünschen. Besonders dann, wenn zu
diesem Zeitpunkt der erste Kontakt nach dem Jahreswechsel stattfindet - sei er
von Angesicht zu Angesicht oder schriftlich. Das gilt auch für lange bestehende
Geschäftsverbindungen, die eine persönliche Komponente bekommen haben.
Egal, wem Sie den Neujahrsgruß relativ spät entgegenbringen: Es ist dann
vorteilhaft, ihn etwas erklärend einzuleiten. Beispiel: "Das neue Jahr ist zwar
schon 27 Tage alt, doch ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch
nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes, gesundes neues Jahr."
Die oft zu hörende Kurzversion "Frohes Neues!" ist nicht das Nonplusultra und
wirkt wenig wertschätzend - besonders, wenn sie auch noch ohne Blickkontakt
"dahingeschleudert" scheint. Zudem erweckt sie den Eindruck, dass sich nur einer
lästigen Pflicht entledigt wird oder es sich um einen ziemlich wenig ernst
gemeinten Wunsch handelt. Mit einem vollständigen Satz lässt sich die
Wertschätzung für Ihr Gegenüber weit besser zum Ausdruck bringen.
Pressekontakt:
Inge Wolff Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
(AUI)Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training
und Coaching e. V. (BvKnigge)Präsidentin Umgangsformen-Akademie
Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3 33647 Bielefeld
Telefon: 0175 7441118
E-Mail: inge.wolff.umgangsformen(at)t-online.de
Christian Götsch, Swinging World GmbH, 040/50058215,
christian.goetsch(at)tanzen.de
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Datum: 30.12.2019 - 08:00 Uhr
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