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Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren

ID: 1782034


(ots) - Am 28. Dezember startet der Feuerwerksverkauf. Um ihre Kinder
zu schützen, sollten Eltern Raketen und Böller bis zum großen
Silvester-Spektakel sorgsam verstauen. Wenn sie das versäumen, können sie bei
Unfällen verantwortlich gemacht werden, warnt das Infocenter der R+V
Versicherung.

Raketen und Böller gehören unter Verschluss

"Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper trocken gelagert werden, aber niemals in
der Nähe von Heizkörpern oder offenem Feuer", sagt Torge Brüning,
Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. "Wenn Schwarzpulver feucht wird,
brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen. Nicht vollständig abgebrannte
Feuerwerkskörper können später für Blindgänger gehalten werden und unerwartet
zünden."

Besondere Vorsicht gilt, wenn Kinder im Haus sind. Sie können die Gefahren, die
von einem Feuerwerk ausgehen, oft noch nicht einschätzen. "Es ist extrem
gefährlich, wenn Kinder die bunt verpackten Raketen und Böller als Spielzeug
nutzen. Bereits eine brennende Kerze kann ausreichen, um sie zu zünden", erklärt
R+V-Experte Brüning. Um Verbrennungen und Sachschäden zu verhindern, sollten
Eltern die Feuerwerkskörper deshalb für Kinder unerreichbar lagern, am besten in
einem verschließbaren Schrank. "Das gilt selbstverständlich auch für nicht
genutzte Böller, die bis zum nächsten Jahr aufgehoben werden."

Eltern können haftbar gemacht werden

Hinzu kommt: Bei einem Unfall mit Feuerwerkskörpern in der Wohnung können die
Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Sie verletzen unter Umständen ihre
Aufsichtspflicht, wenn sie Kindern leichten Zugang den gefährlichen Böllern
ermöglichen. "Personen unter 18 Jahren dürfen die gängigen Feuerwerkskörper der
Klasse F2 aus Sicherheitsgründen nicht zünden", sagt Brüning. Tun sie es
trotzdem und entstehen Sachschäden, müssen die Eltern dafür aufkommen.





Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 dürfen Kinder ab 12 Jahren
nutzen, während des ganzen Jahres und teilweise auch in der
Wohnung. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen und
Knallerbsen.
- Geprüftes Feuerwerk erkennen Feuerwerkfans am CE-Zeichen in
Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. 0589 steht dabei
für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
- Nicht genutztes Feuerwerk für das nächste Jahr sollten Kunden in
der Originalverpackung und an einem sicheren Ort aufbewahren.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4478476
OTS: R+V Infocenter

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Datum: 27.12.2019 - 10:15 Uhr
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