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TÜV-Verband: Sicher durch die Silvesternacht

ID: 1782018


(ots) - So vermeiden Feiernde Unfälle durch Feuerwerk +++ Beim Kauf von
Knallkörpern und Raketen auf das CE-Kennzeichen achten +++ Finger weg von
illegalen Import-Böllern +++ Wohnung und Balkon vor Bränden schützen +++

Sie heißen Moonraker, Electrum Vulcan oder Funtastic Rockets: In Deutschland
wird das neue Jahr traditionell mit Leuchtfeuerwerk, Böllern und Raketen
begrüßt. Dieser Brauch wurzelt in der vorchristlichen Tradition, an Silvester
durch Lärm "böse Geister" zu vertreiben. "Silvester sollte für alle ein Grund
zum Feiern sein. Es kommt aber zum Jahreswechsel regelmäßig zu einer hohen Zahl
an Bränden und schweren Verletzungen - häufig durch den unsachgemäßen Gebrauch
von Feuerwerkskörpern", sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Explosions- und
Brandschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). Wer einige wichtige Verhaltensregeln der
TÜV-Experten befolgt, ist für Silvester jedoch gut gewappnet.

Beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Kennzeichen achten

Feuerwerk sollte grundsätzlich nur in seriös wirkenden Geschäften gekauft
werden. Baumärkte, Supermärkte oder Drogerien sind hier die bessere Wahl als
fliegende Händler. Und: Wer in Deutschland Silvester feiert, sollte hier sein
Feuerwerk kaufen. In Nachbarländern wie Polen gelten andere
Sicherheitsstandards. Feuerwerk, das dort zulässig ist, kann hierzulande sogar
verboten sein. Der Import in Deutschland nicht zugelassener Feuerwerkskörper
kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
führen.

Jedes einzelne Feuerwerksprodukt muss in Deutschland ein CE-Kennzeichen und die
Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen.
Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und
entspricht nicht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften.
Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern.




"Wenn Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, sollte man die Finger davon lassen",
warnt Dinkler. "Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere
Explosionswirkung als legale Produkte. Die Folgen können dramatisch sein, so zum
Beispiel Knalltraumata mit Ohrgeräuschen oder sogar Hörverlust. Es können aber
auch Finger oder die ganze Hand weggerissen werden, wenn der Knallkörper
frühzeitig in der Hand explodiert."

Sicher böllern - so geht´s

"Feiernde sollten Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk
lesen, bevor sie um Mitternacht mit der Böllerei anfangen", rät Dinkler. Auch
die Altershinweise auf dem Feuerwerk sind zu beachten. So genanntes
Kleinfeuerwerk der Gefahrenkategorie F2, unter das auch das klassische
Silvesterfeuerwerk fällt, darf erst ab 18 Jahren gezündet werden.
Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen hingegen von
Kindern und Jugendlichen gezündet werden. Hierbei ist wichtig, vor allem Kinder
über den richtigen Umgang aufzuklären und auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
Lassen Sie die Kinder und Jugendlichen nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper
zünden! Auch sprühende Funken können Kinder erschrecken und die Kleidung
schädigen.

Grundregel Nummer Eins ist die Einhaltung eines ausreichenden
Sicherheitsabstands. "Knallkörper und Raketen niemals in der Hand zünden,
hierbei können schwere Verletzungen entstehen", sagt Dinkler. Am sichersten ist
es, Knaller auf den Boden zu legen und sie dort anzuzünden. Geleerte
Sektflaschen in einem Getränkekasten eignen sich aufgrund ihres Gewichts und
Festigkeit gut als stabile Abschussrampe für Raketen. Wichtig dabei: Die Raketen
nicht in unmittelbarer Nähe hoher Gebäude oder Bäume zünden und überprüfen, ob
der Weg in den Himmel frei ist. Außerdem niemals Körperteile über das Feuerwerk
halten oder Feuerwerk auf Menschen und Tiere richten. "Versuchen Sie niemals,
Feuerwerk noch einmal anzuzünden, wenn es beim ersten Mal nicht gezündet hat",
warnt Dinkler. Blindgänger sollten mit Wasser gelöscht und in einer mit Wasser
gefüllten Plastiktüte entsorgt werden. Da immer die Gefahr besteht, dass sich
Feuerwerk versehentlich entzündet, sollte es niemals direkt am Körper
transportiert werden, also zum Beispiel in der Hosen- oder Jackentasche.

Zimmerfontänen & Co. nicht in der Nähe von schnell entflammbaren Stoffen und nur
auf einer feuerfesten Unterlage anzünden. "Halten Sie dabei für den Notfall
immer einen Eimer Wasser bereit", empfiehlt Dinkler. Eine weitere Grundregel
lautet: Feiernde sollten einen klaren Kopf behalten und insbesondere nicht
betrunken mit Feuerwerk hantieren. "Alkohol beeinflusst die Reaktionsfähigkeit
und enthemmt - schlechte Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit Raketen
und Böllern", sagt Dinkler.

Verbotszonen beachten

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen darf man
prinzipiell keine Böller oder Raketen zünden. In einigen Großstädten wie Berlin
und Hannover gibt es außerdem Verbotszonen für Feuerwerk. Die Gründe hierfür
sind vielfältig: Einige Städte äußerten Sicherheitsbedenken und wollen damit
gegen Verletztenzahlen und Brände, die es in den vergangenen Jahren gegeben
hatte, vorgehen. Andere reagieren damit auf die erhöhten Feinstaubwerte in der
Silvesternacht und die Müllberge am Neujahrstag.

Wohnung auf den Jahreswechsel vorbereiten

Alle brennbaren Gegenstände von Balkon und aus dem Garten entfernen.
Sicherstellen, dass alle Türen und Fenster fest verschlossen sind, damit keine
Rakete sich den Weg ins Innere bahnen kann. Alle Fahrzeuge in einer ruhigen
Gegend abstellen, in der üblicherweise nicht viel geböllert wird; besser noch
ist ein Privatparkplatz oder die Garage. "Lassen Sie Ihr Auto am besten zuhause
stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Diese fahren in der
Silvesternacht meist mit sehr viel höherer Taktung als in anderen Nächten", rät
Dinkler.

Der Morgen danach

Böller und Raketen können an Autos Lack- und Glasschäden verursachen. Weitaus
gefährlicher können Scherze Feiernder werden, die beispielsweise Böller im
Radkasten gezündet oder in den Auspuff gesteckt haben. Schauen Sie sich Ihr Auto
deswegen zu Neujahr genau an, bevor Sie die Fahrt aufnehmen. Wenn Sie Schäden
bemerken, sollten Sie diese bei der Polizei anzeigen und danach der Versicherung
melden. Die Teilkaskoversicherung springt bei Brand- oder Explosionsschäden ein,
bei mutwilliger Zerstörung oder Schäden durch herabgefallene Raketen übernimmt
die Vollkaskoversicherung.

Verkaufsstart früher als üblich

Im Jahr 2019 geht es mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern bereits am 28.12.
los. Nach Sprengstoffrecht ist der Verkauf nur an den letzten drei Tagen eines
Jahres erlaubt. Da der 29.12. in diesem Jahr aber auf einen Sonntag fällt,
dürfen sich Feuerwerks-Fans schon ab dem 28.12. eindecken. Das Abbrennen ist
allerdings nur am 31.12. und am 1.1. gestattet. Im Jahr 2018 gaben die
Bundesbürger für ihr Feuerwerk rund 133 Millionen Euro aus, 3 Prozent weniger
als in den beiden Vorjahren.

Über den TÜV-Verband

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen
Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit
bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und
qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu
wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse(at)vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65031/4478383
OTS: VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.12.2019 - 09:30 Uhr
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