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Kommentar zum neuen Waffengesetz

ID: 1781739


(ots) - Es war der gescheiterte rechtsextreme Anschlag auf die
jüdische Gemeinde in der Synagoge in Halle/Saale, der die Verschärfung des
Waffenrechts beschleunigt hat. Ursprünglich hätte die EU-Feuerwaffenrichtlinie
schon bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Der Vorstoß
aus Brüssel war eine Reaktion auf den islamistischen Terror von Paris im Jahr
2015.

Das reichte der Bundesregierung offensichtlich nicht, um das deutsche
Waffenrecht zu ändern. Es musste erst mehr passieren, und es passierte mehr.
Leider!

Der Rechtsextremist, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im
Juni umgebracht haben soll, war jahrelang Mitglied in einem Schützenverein. Und
der Rechtsextremist, der in Halle zwei Zufallsopfer tötete, hatte seine Waffen
mit Hilfe von 3D-Druckern selbst angefertigt. Im ersten Fall hätte die Änderung
des Waffenrechts die Tat vielleicht verhindert, im zweiten Fall wohl nicht.

Mit dem Pauschalverdacht gegenüber Schützen und Jägern schießt der Gesetzgeber
nun übers Ziel hinaus. Horst Seehofer sollte sich mindestens so stark für die
illegalen Waffen interessieren, mit denen arabische, türkische und kurdische
Clans unterwegs sind.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Andreas Schnadwinkel
Telefon: 0521 585-261
wb(at)westfalen-blatt.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/66306/4476342
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Datum: 22.12.2019 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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