Erster Dieselskandal-Fall vor dem BGH: Das müssen VW-Halter nun wissen
(ots) - Im Juni 2019 erstritt die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein &
Partner das deutschlandweit erste stattgegebene Urteil eines deutschen
Oberlandesgerichts (OLG) gegen Volkswagen. Ab dem 5. Mai 2020 wird dieser Fall
nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Es ist die erste
BGH-Verhandlung im Abgasskandal. Ein Urteil der obersten juristischen Instanz in
Deutschland wird für sämtliche Gerichte im Land eine Signalwirkung haben. Der
Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner,
erklärt, was betroffene VW-Halter nun wissen müssen:
"Im Juni 2019 haben wir für einen unserer Mandanten das deutschlandweit erste
Urteil eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen Volkswagen erwirkt. Das
Urteil war wegweisend, denn seitdem urteilen nahezu alle Gerichte in Deutschland
verbraucherfreundlich in der Sache. Ab dem 5. Mai 2020 wird der Fall nun vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Ein Urteil des BGH wird für
betroffene Verbraucher in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit sorgen und
wir sind guter Dinge, dass auch der BGH unserem Mandanten - und somit
Verbrauchern in ganz Deutschland - eine Entschädigung zusprechen wird.
Betroffene VW-Halter, die ihre Rechte bislang noch nicht durchgesetzt haben,
müssen sich jedoch beeilen: Zwar wird ein BGH-Urteil die Schuldfrage im
Abgasskandal ein für alle Mal klären, doch für viele Verbraucher könnte es dann
bereits zu spät sein. Ab dem dem 31.12.2019 tritt nämlich die erste
Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Deshalb hat Volkwagen die bisherigen
Prozesse bewusst hinausgezögert, um ein entsprechendes Urteil im Jahr 2019 zu
verhindern - und somit einen Nachahmereffekt.
Betroffene Fahrzeughalter müssen sich beeilen: Verjährung tritt am 31.12.2019
ein
Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine Verjährungsfrist von
drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden
2016 über Rückruf der betroffenen Fahrzeuge informierte, geht die absolute
Mehrheit der Experten davon aus, dass eine Verjährung am 31.12.2019 in Kraft
tritt. Wer seinen Rechtsanspruch nicht bis dahin anmeldet, verschenkt diesen -
und damit die Chance auf Gerechtigkeit sowie eine Entschädigung, die über dem
Marktwert des Fahrzeuges liegt.
Wir von Goldenstein & Partner zählen zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal
und betreuen aktuell mehr als 17.800 Mandanten in der Sache. Im Gegensatz zu
anderen Kanzleien, nehmen wir noch bis zum 30.12.2019 Mandate im Abgasskandal an
und setzen für betroffene Fahrzeughalter Entschädigungen durch."
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 60 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
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Datum: 19.12.2019 - 11:50 Uhr
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