Neue Eckpunkte für Zusammenarbeit bei Kinogemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, dem Produzentenverband, dem Film- und Medienverband NRW und dem ZDF (FOTO)
(ots) - Nach intensiv geführten Verhandlungen haben sich das ZDF und die
Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, der Produzentenverband und
der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu
Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbaren Kino-Koproduktionen
verständigt.
Zur Stärkung der Auswertungsmöglichkeiten von Produzentinnen und Produzenten
wird mit den neuen Eckpunkten nun durchgängig eine Differenzierung des Umfangs
der Rechteeinräumung an das ZDF nach der Höhe seiner Finanzierungsbeteiligung an
der jeweiligen Produktion vorgenommen. Nach der vorgesehenen Clusterung erhalten
Produzentinnen und Produzenten desto mehr Rechte, je kleiner der
Finanzierungsanteil des Senders ist - und umgekehrt. Das ZDF hat damit
insbesondere eine Erweiterung der Möglichkeiten der Produzentinnen und
Produzenten zur Verwertung der VoD-, aber auch der Pay-TV-Rechte akzeptiert und
damit den Produzentinnen und Produzenten verbesserte Recoupmentmöglichkeiten
zugestanden. Im Gegenzug wurden die Auswertungsmöglichkeiten von
Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des ZDF modernisiert und
ebenfalls in Abhängigkeit zur jeweiligen Finanzierungsbeteiligung des ZDF
erweitert.
Die Eckpunktevereinbarung tritt zum 2. Januar 2020 in Kraft und hat eine
Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.
Dr. Norbert Himmler, Programmdirektor des ZDF, führt zu den neuen Eckpunkten
aus: "Das ZDF begrüßt die Einigung mit den Produzentinnen und Produzenten nach
intensiven Verhandlungen. Mit der Vereinbarung ist eine moderne und
richtungsweisende Regelung gelungen, um das Engagement für den Kinofilm
gemeinsam mit den Produzentinnen und Produzenten fortzusetzen. Die Regelungen,
die eine Rechteaufteilung abhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung
vorsehen, werden den beiderseitigen Interessen auch im Sinne des Zuschauers
gerecht."
Die Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, der Produzentenverband
und der Film- und Medienverband NRW, die die Verhandlungen auf Produzentenseite
gemeinsam geführt haben, erklären zu den neuen Eckpunkten: "Es war höchste Zeit
für eine Überarbeitung des Regelwerks von Koproduktionen mit dem ZDF, da die
Vorgängerregelungen, die vor dem Hintergrund der sich rasant wandelnden
Auswertungsgegebenheiten zu Lasten der Produzenten als unausgewogen erschienen
und bereits zum Ende des Jahres 2016 gekündigt worden waren. Auch wenn nicht
alle für eine bestmögliche Verwertung der Produktionen aus Sicht der Produzenten
wünschenswerten Forderungen durchgesetzt werden konnten, so stellen diese
Eckpunkte doch einen wichtigen Einstieg in eine differenzierte Rechteaufteilung
zwischen Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF dar. Wir haben dem Abschluss
in der Überzeugung und der Erwartung zugestimmt, mit den neuen Eckpunkten einen
Rechtsrahmen zu schaffen, der es Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF
ermöglicht, wieder verstärkt Kino-Koproduktionen zu verwirklichen und so
gemeinsam diesen kulturell wichtigen Programmbereich zu stärken."
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Datum: 19.12.2019 - 11:25 Uhr
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