Heil und gesund ins neue Jahr: Silvesterfeuerwerk richtig zünden / Wenn beim Feuerwerk doch etwas schiefgeht: Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? (FOTO)
(ots) - Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit
Raketen und Böllern. Gar nicht so selten endet dieses Vergnügen aber in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die
Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu
verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden.
Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt
sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit!
Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine Registriernummer und ein
CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit
den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur
von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 -
zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können Jugendliche ab zwölf Jahren
allein verwenden.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung
lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum
nächsten Menschen achten.
Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit.
Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende
Autos. Steht der Verursacher fest und hat der sich nicht an die Vorgaben des
Herstellers beim Zünden des Feuerwerks gehalten, muss er in der Regel haften.
Doch die Praxis zeigt: Man weiß eher selten, wer für den Schaden verantwortlich
ist. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann
er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn
der Verursacher feststeht. In diesem Fall holt sich die Versicherung das Geld
aber nach der Schadenregulierung vom Schädiger zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene
Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das
Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und
Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht
vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter
Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen - ein dauerhafter
Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, darum
kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen und bleibt auf seinen
Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private
Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter
den Unfall verursacht hat. Selbst wenn der Unfallverursacher bekannt ist, können
Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung muss er das Opfer aus
der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die
Privatleute oft nicht erfüllen können. Auch hier hilft dem Unfallopfer eine
private Unfallversicherung.
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Karin Benning
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Datum: 19.12.2019 - 11:30 Uhr
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