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Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein / Aufruf zur Mitarbeit

ID: 1780643


(ots) - Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie
"Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und
männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"
(MHG-Studie) richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein.
Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut
und institutionalisiert werden.

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte
im kirchlichen Dienst wird es zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven
und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
einzubringen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien
des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in
der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den
zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention,
Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen
wird.

Bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum
der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der
Mitarbeit mitteilen. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
sind zur Mitarbeit eingeladen. Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur
Interessenbekundung sind auf der Internetseite www.dbk.de (Themenseite Sexueller
Missbrauch) verfügbar.

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen eines Gremiums, das
sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des
Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen sowie




Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz
zusammensetzt.

Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und
für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz,
Bischof Dr. Stephan Ackermann, ist dankbar, dass der Betroffenenbeirat bald
Gestalt annehmen und damit eine weitere Verpflichtung aus der MHG-Studie
umgesetzt wird: "Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass
die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam
mit den Betroffenen gelingen kann. Ich bin zuversichtlich, dass der
Betroffenenbeirat hierfür eine hilfreiche Einrichtung ist."

Pressekontakt:

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle(at)dbk.de
Home: www.dbk.de

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OTS: Deutsche Bischofskonferenz

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Datum: 18.12.2019 - 12:00 Uhr
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