Tillmann / de Maizière: Befugnisse des Zolls bei Ermittlungen gestärkt
(ots) - Gesetzesnovelle schafft Rechtssicherheit
Der Finanzausschuss hat das Gesetz zur Neustrukturierung des
Zollfahndungsdienstgesetzes beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige
Berichterstatter, Thomas de Maizière:
"Die heute im Finanzausschuss beschlossene Neustrukturierung des
Zollfahndungsdienstgesetzes stärkt die Sicherheit in unserem Land. Es ist ein
rundum gelungenes Gesetz für den Zoll - ein fester Bestandteil der deutschen
Sicherheitsarchitektur.
Einerseits wird der Zollfahndungsdienst mit notwendigen zusätzlichen Befugnissen
ausgestattet, die dem Bundeskriminalamt (BKA) gleichwertig sind. Er besitzt nun
die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie das BKA, mit dem er gemeinsame
Ermittlungsgruppen bildet. So können nun auch verdeckte Ermittler nicht erst zur
Strafverfolgung, sondern bereits zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Außerdem
wurden die Befugnisse an das digitale Zeitalter angepasst. Zollbeamte dürfen im
Internet nun das, was sie schon längst auf der Straße können.
Andererseits wird mit dem neuen Gesetz die Aufgabenverteilung des
Zollfahndungsdienstes neu strukturiert. Diese bildet nun einen übersichtlichen
Rahmen für die Arbeit von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt.
Notwendig geworden war die Überarbeitung durch ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und durch eine EU-Richtlinie."
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Datum: 18.12.2019 - 10:32 Uhr
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