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Silvesterfeuerwerk: Sicherheitsabstände und lokale Vorschriften beachten / TÜV Rheinland: Sicherheitshinweise und Altersfreigaben / Böllerverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern und Krankenhäusern

ID: 1780537


(ots) - Silvesterraketen und -knaller sind für viele Menschen ein
unverzichtbarer Teil des Jahreswechsels. Beim privaten Zünden von Feuerwerk rät
TÜV Rheinland-Experte Rainer Weiskirchen dringend zur Vorsicht: "Bei falschem
Umgang mit Feuerwerk besteht Verletzungs- und Brandgefahr." Grundsätzlich sind
Sicherheitshinweise und Altersfreigaben auf den Verpackungen zu beachten. Für
Kinder ab zwölf Jahren sind Knaller der Kategorie F1, beispielsweise
Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, erlaubt. Pyrotechnik
der Kategorie F2, Raketen und Böller, darf dagegen nur von Erwachsenen gezündet
werden.

Glutherde in abgebrannten Batterien

Neben Raketen, die leicht zum Querschläger werden können, stellen vor allem
Batterienfeuerwerke ein Brandrisiko dar. Denn auch lange nach dem Abbrennen
können sich im Feuerwerk Glutherde befinden. "Feuerwerksbatterien sollten
keinesfalls direkt nach dem Abbrennen in den Abfall geworfen werden", rät
Weiskirchen. Generell gilt bei klassischen Raketen und Böllern der Kategorie F2
ein Sicherheitsabstand von acht Metern. Wer Feuerwerk abbrennt, sollte stets auf
das Umfeld, besonders auf Kinder und Tiere, achten und nicht alkoholisiert sein.
Zudem Fenster und Türen während des Feuerwerks geschlossen halten und
leichtentflammbare Gegenstände rund ums Haus oder vom Balkon entfernen.

Kurzfristige Verbote möglich

Raketen und Böller dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.
Verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz zudem in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie
besonders brandempfindlichen Anlagen oder Gebäuden wie zum Beispiel
Fachwerkhäusern. Die Deutsche Umwelthilfe fordert zudem aufgrund der
Feinstaubbelastung ein Böllerverbot in zahlreichen Innenstädten. Unklar ist
jedoch, ob Städte und Kommunen entsprechende Beschlüsse vor dem kommenden




Jahreswechsel durchsetzen. "Verbraucher sollten sich über mögliche regionale
Verbote vorab informieren", sagt der TÜV Rheinland-Experte.

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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4472470
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.12.2019 - 10:00 Uhr
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