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Silvester: Sicher in das neue Jahr starten - Das sollte man wissen (FOTO)

ID: 1780361


(ots) - Es knallt am Boden und funkelt am Himmel: Böller und Raketen
gehören zum Jahreswechsel nach wie vor dazu. Doch wer darf wann und wo knallen
und was passiert im Schadensfall?

Silvester ist, wenn es knallt und zischt. Doch ab wann darf ich eigentlich mit
der Knallerei starten und wo ist es verboten? Außerdem: Feuer und Explosionen
bergen eine hohe Unfallgefahr - schnell ist die Hand verbrannt, ein Blechschaden
am Auto oder es brennt im Haus. Wer trägt dann die finanziellen Folgen? Die
Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) haben die
Antworten:

Gibt es feste Zeiten fürs Knallen?

Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht: Auf die üblichen
Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn
Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und
Römische Lichter, dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr
bis 1. Januar 24.00 Uhr abgefeuert werden. Die genauen Zeiten können jedoch
zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Es gibt aber auch Orte, in
dessen Nähe das "Böllern" völlig tabu ist. Dazu zählen beispielsweise
Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder Kirchen.

Was, wenn das Feuerwerk verrückt spielt?

Eine Silvesterrakete fliegt durch die geöffnete Tür ins Haus und setzt den
teuren Teppich in Brand? "Werden Gegenstände im Haus beschädigt, springt für
gewöhnlich die Hausratversicherung ein - auch für Gegenstände, die sich auf dem
Balkon befinden", erklären die Versicherungsprofis der DVAG.

Briefkasten gesprengt?

Hat das Haus in der Silvesternacht etwas abbekommen oder brennt gar? Der
Verursacher ist häufig nicht zu ermitteln. Hier greift die
Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie würde zum Beispiel auch einen
zerstörten Briefkasten ersetzen, da dieser fest an der Hauswand angebracht ist.





Auto in der Schusslinie?

Schäden durch Vandalismus am Auto, wie etwa der zerkratzte Lack oder eine
verbeulte Haube, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherte muss
gegebenenfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wird das Auto durch eine
Explosion beschädigt, kann auch eine Teilkaskoversicherung einspringen.

Wer zahlt, wenn''s mich selbst trifft?

Schlimmster Fall: Jemand verletzt sich. "Wer sich beim Abfeuern einer
Silvesterrakete beispielsweise schwere Verbrennungen an der Hand zuzieht und
dauerhaft davon beeinträchtigt ist, kann sich an seine private
Unfallversicherung wenden", wissen die DVAG-Experten. "Sie schützt auch
langfristig bei Invalidität, wenn dauerhafte Folgen durch einen Unfall
entstehen."

6 Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk

- Das Silvesterfeuerwerk unbedingt in offiziellen deutschen
Verkaufsstellen, zum Beispiel Supermärkten, kaufen
- Feuerwerk auf keinen Fall in geschlossenen Räumen abbrennen: Das
ist streng verboten und zudem extrem gefährlich
- Die Flugbahn der Geschosse muss frei sein. Also auf Äste,
Balkone oder andere Hindernisse achten
- Raketen, Böller und Co. nur auf ebenen und freien Flächen
verwenden
- Sind optische Mängel erkennbar, den Feuerwerkskörper nicht
abfeuern
- Scheinbare Blindgänger nicht erneut anzünden

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche
Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen,
Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige
Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz
"Vermögensaufbau für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6340/4472071
OTS: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.12.2019 - 16:10 Uhr
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