Elektronischer Kassenbon per Mail spart Papier ein
(ots) - Geplante Belegausgabepflicht verursacht 2020 jährlich 140.000
Kilometer mehr Einkaufszettel
REWE setzt sich für Ressourcenschonung ein - auch beim Kassenbon: Seit Dezember
gibt es den neuen REWE eBon. REWE-Kunden können sich den Kassenbon als
elektronische Datei an ihre E-Mail-Adresse senden lassen. Der automatische
Ausdruck des Einkaufszettels entfällt dann. Dadurch können die Kunden mithelfen,
die negativen Auswirkungen der zum 1. Januar 2020 beginnenden Pflicht zur
Belegausgabe zu mindern.
Bisher haben die meisten REWE-Märkte auf den Druck eines Kassenbons verzichtet,
wenn die Kunden das wünschen. Der "Bon auf Wunsch" hat einen Beitrag dazu
geleistet, jährlich Hunderte Tonnen Papier einzusparen und Littering, also das
unachtsame Wegwerfen von Kassenbons, zu vermeiden. Wenn zum Jahreswechsel das
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in §146a
Abs. 2 Satz 1 AO in Kraft tritt, muss in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle
ein Papierbeleg ausgehändigt werden. REWE rechnet dadurch mit einem zusätzlichen
Papierverbrauch von 632 Tonnen oder 140.000 Kilometer mehr Einkaufszetteln.
Aktuell stellt REWE die Kassensysteme entsprechend um, so dass Kunden, die
explizit keinen Papierbonausdruck wünschen, dennoch einen erhalten, weil der
Konzern dazu verpflichtet ist. Angesichts gestiegener Erwartungen der Kunden an
Nachhaltigkeit stellt die Belegausgabepflicht einen erheblichen Rückschlag im
Bemühen des Handelsunternehmens um Ressourcenschonung dar.
REWE verbindet mit dem eBon zumindest für einen Teil der Kunden die Möglichkeit,
den Druck des Kassenbons einzusparen und gleichzeitig die Einkaufsnachweise
digital zu archivieren. Zur Teilnahme am REWE eBon kann sich jeder Kunde mit
einem REWE-Kundenkonto und einer PAYBACK-Karte anmelden. Dazu müssen nur die
Vorteile im REWE-Kundenkonto unter dem Menüpunkt "Mein PAYBACK" freigeschaltet
werden. Sobald der Kunde danach seine PAYBACK-Karte im REWE-Markt scannt, erhält
er automatisch seinen Kassenbon im PDF-Format sicher und schnell an die im
REWE-Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Ein zusätzlicher Papierbon
wird dann nicht mehr automatisch gedruckt. Wenn Artikel abgewogen werden müssen,
ist der Druck des Einkaufsbelegs aktuell weiterhin nötig.
Neben dem Versand per E-Mail erfolgt außerdem eine chronologische Speicherung
aller eBon-PDFs im jeweiligen REWE-Kundenkonto. So kann der Kunde auf rewe.de
seine Einkäufe übersichtlich aufrufen und einsehen. Der eBon wird außerdem für
Gewährleistungs- und Garantiefälle akzeptiert. Auf Wunsch des Kunden kann aber
weiterhin zusätzlich ein Papierbon für den aktuellen Einkauf vom
Kassenmitarbeiter ausgedruckt werden.
Über REWE:
Mit einem Umsatz von 23,8 Mrd. Euro (2018), mehr als 140.000 Mitarbeitern und
über 3.600 REWE-Märkten gehört die REWE Markt GmbH zu den führenden Unternehmen
im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die REWE-Märkte werden als Filialen oder
durch selbstständige REWE-Kaufleute betrieben. Die genossenschaftliche REWE
Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und
Europa. Im Jahr 2018 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von über
61 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als
360.000 Beschäftigten in 22 europäischen Ländern präsent.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: REWE Unternehmenskommunikation, presse(at)rewe.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/108458/4471352
OTS: REWE Markt GmbH
Original-Content von: REWE Markt GmbH, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.12.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1780182
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 77 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Elektronischer Kassenbon per Mail spart Papier ein
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
REWE Markt GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).