Gemeinsames Sorgerecht: Wer vertritt die Kinder bei Unterhaltsanspruch?
(ots) - Auch bei gemeinsamem Sorgerecht kann ein Elternteil die
Kinder gegenüber dem anderen Elternteil vertreten - zum Beispiel, wenn
Kindesunterhalt beansprucht wird. Das alleinige Vertretungsrecht steht dabei dem
betreuenden Elternteil zu, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Lebt das Kind bei der Mutter, kann diese also gegenüber dem Vater die
gemeinsamen Kinder vertreten und Kindesunterhalt beanspruchen. Dies kann sie
auch gerichtlich tun, wenn das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.
Alleinvertretungsrecht der Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht
Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Unterhalt und damit zusammenhängenden
Ansprüchen, etwa bei Bezug von Hartz IV.
Fragen des Kindesunterhalts schon bei der Betreuung regeln
Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Fragen rund um den Kindesunterhalt schon
bei der Frage zu klären, bei wem die Kinder leben. Dies verhindert spätere
Rechtsstreitigkeiten.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 24. Oktober 2018 (AZ: 4 UF 137/17)
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Datum: 17.12.2019 - 09:45 Uhr
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