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Forderungsausfall: Welche Ursachen und Folgen haben Forderungsverluste?

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Das alltägliche Geschäftsleben ist immer mit Risiken verbunden. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss immer damit rechnen, dass sein Vertragspartner die Gegenleistung hierfür nicht erbringt.


(IINews) - Das alltägliche Geschäftsleben ist immer mit Risiken verbunden. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss immer damit rechnen, dass sein Vertragspartner die Gegenleistung hierfür nicht erbringt. In Geschäftskreisen wird in diesem Zusammenhang auch von einem Forderungsausfall gesprochen. Dieser bezeichnet das Risiko eines Gläubigers aufgrund unausgeglichener Forderungen Verlust zu machen.

Derartige Forderungsverluste können verschiedene Ursachen haben:
Einerseits kann ein solcher Forderungsausfall in einer konjunkturellen Krise des Marktes begründet sein. Auch die schlechte Zahlungsmoral mancher Kunden begründet ein hohes Forderungsausfallrisiko. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Geschäftspartner aufgrund einer Überschuldung bzw. Insolvenz nicht in der Lage ist zu zahlen. Dann können Gläubiger ihren Anspruch als Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren geltend machen.

Was können Gläubiger bei Forderungsausfall tun?

Hat ein Schuldner Verbindlichkeiten, werden diese einzeln bewertet. Allgemein werden im Rechnungswesen drei Arten von Forderungen unterschieden: einbringliche Forderungen, zweifelhafte Forderungen und nicht einbringliche Forderungen. Bei einbringlichen Forderungen ist das Risiko eines Forderungsausfalls in der Regel gering, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Schuldner die Zahlungen tätigen wird. Bei zweifelhaften Forderungen besteht ein Forderungsausfallrisiko, da unklar ist, ob der Schuldner die Zahlungen leisten wird. Uneinbringliche Forderungen können in der Regel gestrichen werden, da absehbar ist, dass der Schuldner zur Zahlung nicht mehr in der Lage sein wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Schuldner im Rahmen der Insolvenz nach der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Für die Gläubiger ist es wichtig, diese Forderungen zu unterscheiden, da jeder Forderungsausfall anders zu verbuchen ist.

Pauschalwertberichtigung
Bei der Pauschalwertberichtigung soll gemäß dem Niedrigstwertprinzip das Ausfallrisiko, dass bei allen Forderungen besteht, berücksichtigt werden. Hier stellt sich natürlich die Frage, welchen Prozentsatz man für diese Schätzung annimmt. Häufig werden Zahlen aus der Vergangenheit herangezogen. Liegen solche Zahlen nicht vor, können branchenbezogene Werte oder ähnliches verwendet werden - wichtig ist immer die Nachvollziehbarkeit.





Beispiel:
In den letzten drei Jahren wurde ein Nettoumsatz von 3.000.000 € erzielt. In einem Jahr mussten 20.000 €, im zweitem 10.000 € und im dritten Jahr 15.000 € als Ausfall verbucht werden. Das Ausfallrisiko liegt also bei 1,5%.

Berechnung:
20.000 + 10.000 + 15.000 = 45.000 € Forderungsausfall bei 3.000.000 € Umsatz = 1,5%

Wie muss ein Forderungsausfall gebucht werden?
Wenn ein Unternehmen eine Bilanz erstellt, müssen sämtliche Verbindlichkeiten einzeln bewertet werden. Dazu werden die offenen Forderungen zunächst unterteilt in:

- einbringliche Forderungen
- zweifelhafte Forderungen
- uneinbringliche Forderungen

Alle als einbringlich geltenden Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgeführt. Erscheinen Forderungen zweifelhaft, muss der Unternehmer vor der Buchung entscheiden, welche Beträge die Schuldner voraussichtlich leisten werden. Für die Restsummen erfolgen Abschreibungen aus Einzelwertberichtigung. Kommt es zu einem endgültigen Forderungsausfall, also einer uneinbringlichen Forderung, werden endgültige Abschreibungen der vollen Summe vorgenommen.

Wie können Unternehmen gegen einen Forderungsausfall vorsorgen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs), sollten sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und sich nicht mit fachfremden Aufgaben auseinandersetzen müssen. Wir empfehlen jedem Unternehmen, sich vor Vertragsabschluss mittels einer Bonitätsprüfung über Schnittstellen oder Plugins wie „Check+Collect“ abzusichern, um sich so gegen das Risiko einer unbezahlten Forderung abzusichern und dadurch die eigene Liquidität sicherzustellen.


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Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Christopher Seidel
Tel: 0541800180
E-Mail: seidel(at)adu-inkasso.de
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Bereitgestellt von Benutzer: adu-cseidel
Datum: 17.12.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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