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Lassen Sie Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach auf sich beruhen! Es ist falsch, den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

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Betroffene Anleger geben sich mitunter selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist aber eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!


(IINews) - Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren.

Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.

Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen.

Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.

Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Auch mit betrügerischen Kreditangeboten werden die Kunden um ihr Geld gebracht.

Die Anbieter sind Betrüger, die sich als Kreditgeber oder Vermittler von Kreditinstituten ausgeben. Sie bieten Verbraucherkredite zu sehr attraktiven Konditionen. Wenn ein Verbraucher das Angebot annehmen möchte, wird er gebeten, bestimmte Zahlungen zur Deckung der mit dem Kredit verbundenen Kosten zu leisten. Diese Kosten sind jedoch fiktiv. Werden die geforderten Kosten bezahlt verschwindet der Kreditgeber spurlos.





Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger, aber auch so manche Rechtsanwälte nicht vorbereitet.

Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern. Europaweit gibt es bereits viele tausend Opfer.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

•Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Wer als Anleger Geld verloren hat oder sich falsch beraten fühlt, hat die Möglichkeit, gegen Banken, Versicherungen und Co vorzugehen.

Mit Spezialisierung auf Anlegerschutz bieten die ESK-Vertragsanwälte die bestmögliche Beratung und falls erforderlich, auch die Vertretung vor Gericht. Diese ESK Rechtsanwälte verfügen über das nötige Wissen, um betroffene Anleger bestmöglich zu beraten

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Bei dem Bemühen investierte Geld zurückholen ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstoßen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen. Betroffene können das Vorgehen gegen die betreffenden Banken gerne mit dem ESK Anwalt besprechen.

•Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund(at)email.de
http://express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Datum: 16.12.2019 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:

Geldanlage


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