WDR-Haushalt 2020: Ausgeglichenes Ergebnis dank großer Sparanstrengungen
(ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 dem
WDR-Haushalt 2020 zugestimmt. Einnahmen von rund 1,42 Mrd. Euro stehen Ausgaben
von rund 1,59 Mrd. Euro im Betriebshaushalt gegenüber.
Dem WDR ist es dank großer Anstrengungen gelungen, auch für das Jahr 2020 einen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dabei konnten die von der
WDR-Geschäftsleitung beschlossenen Einsparvorgaben erfolgreich umgesetzt werden.
Dies gilt insbesondere für die Personalausgaben, die durch den
sozialverträglichen Abbau von 500 Planstellen bis Ende 2020 gesenkt wurden.
Hinzu kommt eine dauerhafte Kürzung von Sachetats. In Zukunft werden sich
darüber hinaus Einsparungen aus der ARD-Strukturreform ergeben.
Der ausgeglichene Haushalt ist gelungen, obwohl der Rundfunkbeitrag seit 2009
nicht erhöht und im Jahr 2015 sogar um 48 Cent reduziert wurde. Zwar konnte der
WDR zum 31.12.2017 eine bis dato gesperrte Beitragsrücklage auflösen. Diese
steht dem WDR in der laufenden Beitragsperiode bis Ende 2020 zur Kompensation
von Fehlbeträgen zur Verfügung und trägt damit auch zur Beitragsstabilität im
Zeitraum bis 2020 bei. Die Mittel aus der Beitragsrücklage alleine hätten aber
nicht gereicht, die inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen. Dies
ist nur durch die großen Sparanstrengungen der vergangenen Jahre möglich.
Im Finanzplan für das kommende Haushaltsjahr - hierin werden die tatsächlich
fälligen Einnahmen und Ausgaben erfasst - verbleibt ein Fehlbetrag von 134,9
Mio. Euro (s. Erläuterung unten). Dieser wird der dafür vorgesehenen Allgemeinen
Ausgleichsrücklage entnommen.
Erläuterung:
Betriebshaushalt und Finanzplan sind zwei unterschiedliche Instrumente, um die
finanzielle Situation eines Unternehmens abzubilden. Der Betriebshaushalt stellt
Erträge und Aufwendungen gegenüber. Hierin enthalten sind auch so genannte
kalkulatorische Erträge und Aufwendungen. Diese verursachen aktuell noch keine
Geldabflüsse, müssen aber aus gesetzlichen Gründen erfasst werden, zum Beispiel
die Aufwendungen für Altersversorgungsrückstellungen oder Abschreibungen. Der
Betriebshaushalt sagt alleine noch nichts über das liquide Ergebnis des
Geschäftsjahres aus, welches laut den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen sein
muss. Daher werden im Finanzplan die tatsächlich fälligen Einnahmen und Ausgaben
erfasst und somit das liquide Ergebnis ermittelt.
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Ingrid Schmitz
WDR Kommunikation
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Datum: 12.12.2019 - 17:40 Uhr
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