TÜV Rheinland: Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren / Reißverschlussverfahren gilt nicht auf der Beschleunigungsspur / Notfalls anhalten / Befahren des Standstreifens verboten
(ots) - Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn plötzlich der
Beschleunigungsstreifen "ausgeht"? "Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem
fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem
erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln", betont
Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: "Bei Auffahren auf die
Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Das greift nur dann, wenn zwei
oder mehrere Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden."
Das Befahren des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist
grundsätzlich verboten.
Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten
Um sicher auf die Autobahn zu gelangen, den linken Blinker setzen, zügig
beschleunigen, den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und schließlich per
Schulterblick beobachten und dann mit ausreichend Abstand auf die rechte Spur
fahren. Auf keinen Fall mit Gewalt zwischen zwei Fahrzeuge drängeln. Das bringt
einen selbst und andere in Gefahr. Übrigens: Auf der Beschleunigungsspur darf
schneller gefahren werden als auf dem rechten Fahrstreifen.
Zunächst auf der rechten Spur bleiben
Andere Verkehrsteilnehmer können bei Auffahrmanövern - insbesondere von
langsamen Fahrzeugen wie schwer beladenen Lkw - die Geschwindigkeit reduzieren
oder nach links ausweichen, sofern das der fließende Verkehr gefahrlos zulässt.
"Nach dem Einfädeln aus Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur
weiterfahren und nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn
sich im Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur wechseln",
erklärt TÜV Rheinland-Experte Rechtien.
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Datum: 12.12.2019 - 10:00 Uhr
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