Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller
(ots) - Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich
gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments
überraschend für neue "Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung" aus,
vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen [1]. Zugleich
konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die
Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten
Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe [2].
"Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die
Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über
das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln", äußert sich der
Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei)
entsetzt. "Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten
machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu
erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist
unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem
ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.
Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die
unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur
Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler
Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte),
Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten,
Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern
vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben.
Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche
Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die
Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen
EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante
Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und
wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich
wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung
eingestuft, weil sie ''auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die
darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen - auch indirekten oder
entfernten - Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte''."
Quellen/Fußnoten:
[1] Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung:
https://www.youtube.com/watch?v=ANbgS_ApuxY
[2] Schriftliche Anfrage an den Rat zur Datenspeicherung und
-beantwortung:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2019-002898_EN.html
Pressekontakt:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin
E-Mail: presse(at)piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4464379
OTS: Piratenpartei Deutschland
Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.12.2019 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1778304
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin/Brüssel
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 99 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Piratenpartei Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).