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Neue EU-weite Kennzeichnung von Kraftstoffen / Dasändert sich an deutschen Tankstellen (FOTO)

ID: 1778160


(ots) - Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften zur Kraftstoffkennzeichnung
beschlossen. Die Regelung legt insbesondere neue Kraftstoff-Symbole für Benzin,
Diesel und alternative Kraftstoffe fest. Die Kraftstoffe selbst bleiben
bezüglich Zusammensetzung und Motorverträglichkeit unverändert. Grundlage ist
die am 29. November 2019 verabschiedete Neufassung der Verordnung über die
Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10.
BImSchV).

Eine wichtige Neuerung ist die Verpflichtung aller Autohersteller, die
Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen
Symbolen zu versehen. Die neuen Kraftstoffkennzeichnungen sind ebenfalls an
Zapfsäulen und Zapfpistolen anzubringen. Damit erfahren Autofahrer beim Tanken
auf den ersten Blick, für welche Kraftstoffarten ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Nützlich dürfte diese neue Kennzeichnung insbesondere für die Fahrer neuer Autos
mit Benzinmotoren sein, da somit Klarheit darüber besteht, ob diese Super E10
vertragen.

Nach Angaben der EU-Kommission können aktuell mehr als 93 Prozent aller
zugelassenen Benzinautos auf Europas Straßen Super E10 tanken. Die
Autohersteller haben seit mehreren Jahren Angaben zur E10-Veträglichkeit ihrer
Fahrzeuge veröffentlicht. Diese wurden von der Deutschen Automobil Treuhand
(DAT) in einer Aufstellung sämtlicher Automodelle zusammengefasst. Diese
Informationen sind auch Grundlage für die unter www.e10tanken.de erreichbare
aktuelle Datenbank, die über die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen Auskunft
gibt.

Die neuen Kraftstoffsymbole werden mit der in Kürze anstehenden Veröffentlichung
der Verordnung wirksam. Mit dem Beginn der Umsetzung der Kennzeichnung an den
Tankstellen ist noch im laufenden Jahr zu rechnen.

Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 301 29 53-13
presse(at)bdbe.de




www.bdbe.de
www.e10tanken.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73390/4463875
OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.

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Datum: 10.12.2019 - 10:52 Uhr
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