Altersvorsorge-Studie: "Die Beitragsgarantie ist der Klotz am Bein der Riester-Rente"
(ots) - Die gesetzliche Rente allein wird nicht immer sicher reichen.
Auch aus demografischen Gründen müssen daher neben der 1. Säule der
Altersvorsorge (gesetzliche Rente) auch die 2. und 3. Säule (betriebliche und
private Altersvorsorge) gestärkt werden. Um die private Altersvorsorge für alle
Einkommensgruppen attraktiver zu machen, schlägt die Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft (INSM) vor, künftig bei der Riester-Rente auf die
Beitragsgarantie zu verzichten. "Die Beitragsgarantie ist der Klotz am Bein der
Riester-Rente", so INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.
In einem Gutachten für die INSM hat Prof. Dr. Christian Hagist (WHU) aktuelle
Vorschläge verglichen, mit denen die Kapitaldeckung in der Altersvorsorge
verbessert werden soll. Hagist kommt zu dem Schluss, dass "eine
Weiterentwicklung der Riester-Rente der am einfachsten umzusetzende Vorschlag"
sei. Durch den Verzicht auf die Beitragsgarantie könnte die Rendite der
Riester-Verträge um zwei bis drei Prozentpunkte pro Jahr steigen. Bei einem
40-jährigen Anlagehorizont führt das zu 60 Prozent mehr Kapital am Ende der
Laufzeit. Wer pro Jahr 1000 Euro inklusive der staatlichen Zulagen anlege, hätte
dann im Alter rund 120.000 Euro und damit rund 45.000 Euro mehr, als mit
Beitragsgarantie. "Das Risiko eines teilweisen Verlustes der eingezahlten
Beiträge dürfte angesichts des langen Anlagezeitraumes sehr gering ausfallen",
so Hagist. Diese Überzeugung teilen inzwischen viele. Auch der Dachverband der
Verbraucherzentralen (vzbv) stellt daher die Beitragsgarantie infrage.
Die INSM appelliert eindringlich an die Bundesregierung, bei Förderung der
privaten Altersvorsorge ordnungspolitische Grundsätze zu beachten. Pellengahr:
"Der Staat darf seine Bürger dazu verpflichten, für ihr Alter vorzusorgen. Es
gehört dann auch zu seinen Aufgaben, die Bürger bei der privaten Altersvorsorge
zu unterstützen. Es wäre aber ein grober Verstoß gegen ordnungspolitische
Grundsätze, wenn der Staat das Geld seiner Bürger einsammelt, verwaltet und
anlegt. Die Bürger müssen selber entscheiden dürfen, welcher Bank, Sparkasse
oder Versicherung sie ihr Geld anvertrauen und wie es für sie angelegt werden
soll. Andernfalls drohen Interessenkonflikte und Wettbewerbs-verzerrungen zum
Schaden der Bürger."
Das vollständige Gutachten von Prof. Hagist finden Sie unter www.insm.de.
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Datum: 10.12.2019 - 08:30 Uhr
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