Überarbeitete Regelwerke zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
(ots) - Zu Beginn des kommenden Jahres treten die neue "Ordnung für den
Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger
Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" und
die "Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz" in allen (Erz-)Diözesen in Kraft. Beide Dokumente wurden vom
Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Die Regelungen der bisherigen "Leitlinien" wurden überarbeitet und werden
künftig als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche "Ordnung" Geltung haben.
Sie wird - nach der Inkraftsetzung durch den jeweiligen Diözesanbischof und der
Veröffentlichung im Amtsblatt - zu einem in jeder (Erz-)Diözese gleichlautenden
diözesanen Gesetz.
Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen
Missbrauchs - so ist unter anderem die Beteiligung Betroffener an Prozessen zum
Umgang mit sexuellem Missbrauch ausdrücklich vorgesehen. Die Einbindung externer
und unabhängiger Fachberatungsstellen ist ausdrücklich vorgesehen. Die neue
Ordnung spricht zudem durchgängig von "Betroffenen" anstelle von "Opfern". Auch
auf den Zusatz "mutmaßlich" wird auf Wunsch von Betroffenen verzichtet. Damit
soll deutlich werden, dass Personen, die Missbrauchshandlungen melden, nicht mit
einer misstrauischen, sondern einer zugewandten Haltung begegnet wird.
Der Geltungsbereich der Ordnung umfasst alle kirchlichen Stellen und
Einrichtungen der jeweiligen (Erz-)Diözese sowie alle kirchlichen Rechtsträger,
die der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen.
Die Rahmenordnung Prävention wird ebenfalls in den Amtsblättern der
(Erz-)Diözesen veröffentlicht. Unter anderem unterschiedliche gesetzliche
Vorgaben in den einzelnen Bundesländern machen in der Regel diözesanspezifische
"Ausführungsbestimmungen" erforderlich, die die konkreten Vorgaben zur
Präventionsarbeit in der (Erz-)Diözese festlegen.
Ausdrücklich werden als Adressaten der neugefassten Rahmenordnung Prävention
auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und
Initiativen benannt. Damit werden sie verbindlicher als bisher zu
Präventionsmaßnahmen verpflichtet. Neu enthalten sind die Begriffe der
"sekundären" und "tertiären" Prävention. Sie unterstreichen den
mehrdimensionalen Ansatz von Prävention: Prävention im Sinne der Rahmenordnung
will mit geeigneten Maßnahmen sexualisierten Übergriffen vorbeugen (primär), die
Gewalt erkennen und beenden (sekundär) und das Geschehene aufarbeiten und
ausreichend Schutz und Hilfe in Form einer nachsorgenden Prävention (tertiär)
anbieten.
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen
Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und
Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), sieht die neuen Dokumente
positiv: "Die beiden Regelwerke sind aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und
Hinweise zum zweiten Mal gründlich überarbeitet worden. In der aktuellen Fassung
spiegeln sich die Erfahrungen und Erkenntnisse wider, die wir den letzten Jahren
gewonnen haben. Diese haben sowohl zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs
wie auch zu einer größeren Verbindlichkeit geführt. Dafür bin ich dankbar. Denn
das dient der noch konsequenteren Aufdeckung von Fällen sexualisierter Gewalt
und einem wirksameren Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die sich
anderen im Raum der Kirche anvertrauen."
Hintergrund
Bereits bei der Verabschiedung der "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem
Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker,
Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz" und der "Rahmenordnung - Prävention gegen
sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" im August 2013 wurde für beide
Regelwerke eine Geltungsdauer von fünf Jahren sowie eine Überprüfung vor der
Verlängerung der Geltungsdauer vereinbart. Um die Ergebnisse der im September
2018 veröffentlichten Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch
katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz" ("MHG-Studie") und das im Mai 2019 veröffentlichte
Motu proprio Vos estis lux mundi von Papst Franziskus bei der Überarbeitung
entsprechend zu berücksichtigen, wurden die Leitlinien und die Rahmenordnung
Prävention bis zum 31. Dezember 2019 verlängert und werden nun zum 1. Januar
2020 durch die beiden neuen Regelwerke ersetzt. Nach fünf Jahren ist jeweils
eine Evaluation beider Regelwerke vorgesehen.
Hinweise:
Die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz-
oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im
kirchlichen Dienst" sowie die "Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" sind als pdf-Dateien im Anhang sowie
unter www.dbk.de auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.
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Datum: 09.12.2019 - 12:10 Uhr
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