Rheinische Post: Oberfinanzdirektion NRW sorgt für Teilerfolg im Kampf gegen den Soli
(ots) - Die Steuerzahler sind dem Ziel einen Schritt näher gekommen,
den Solidaritätszuschlag bereits vom kommenden Jahr an loszuwerden. Die
Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen hat die Finanzbeamten des Landes
angewiesen, die offenbar massenhaften Einsprüche von Steuerzahlern gegen
Soli-Vorauszahlungen für das kommende Jahr vorerst ruhen und damit unbearbeitet
zu lassen, bis ein Gericht über eine Musterklage zur Abschaffung des Zuschlags
entschieden hat. "Die Einspruchsverfahren können daher ruhen", heißt es in einer
nicht-öffentlichen Kurzinformation der Oberfinanzdirektion vom 21. November, die
der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag) vorliegt. Das Urteil des
Nürnberger Finanzgerichts über die Musterklage eines Ehepaars aus Bayern, die
der Bund der Steuerzahler unterstützt, könnte im Verlauf des kommenden Jahres
ergehen. Der Steuerzahlerbund wertet die OFD-Verfügung als ein Indiz dafür, dass
sich zahlreiche Steuerzahler an die Musterklage angehängt haben. Den Klägern
zufolge ist die Weiterzahlung des Solidaritätszuschlags ab 2020
verfassungswidrig, weil der Solidarpakt II für die neuen Bundesländer zum Ende
des Jahres 2019 ausläuft. Setzen sie sich durch, könnte das Folgen für alle
Steuerzahler haben: Der Soli könnte rückwirkend schon ab 1. Januar 2020
entfallen. Für positiv hält es der Steuerzahlerbund, dass die Finanzverwaltung
schon frühzeitig auf die Einsprüche reagiere. "Normalerweise erkennen die
Finanzbehörden Gerichtsverfahren erst dann an, wenn sie dem Bundesfinanzhof
vorliegen. Dass jetzt eine laufende Klage bei einem Finanzgericht in Bayern
diese Reaktion ausgelöst hat, ist ein Achtungszeichen für alle Bürger", sagte
Präsident Reiner Holznagel.
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Datum: 06.12.2019 - 00:00 Uhr
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