Hieb- und stichfeste Kassenprüfung verhindert Streitigkeiten im Verein
Leinfelden-Echterdingen, den 05.12.2019. Grund für Streitigkeiten in Vereinen ist häufig die Verwendung von Geldern. Eine solide Prüfung ist deshalb in vielen Satzungen vorgeschrieben.
(IINews) - Zum Gelingen einer Hauptversammlung leistet eine Kassenprüfung durch kompetente Prüfer einen wichtigen Beitrag. Kassenprüfer können von den Vereinsmitgliedern gewählt werden. Eine Alternative ist es, die Kassenprüfung an einen externen Dienstleister auszulagern. Paragraf 27 (3) und 666 (BGB) verpflichten Vereine dazu, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen und die dazugehörigen Belege aufzubewahren. Die Mitglieder müssen zudem regelmäßig über die aktuelle finanzielle Situation informiert werden. Zudem muss die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht und Steuern termingerecht bezahlt werden.
Auf der Webseite kassenprüfung-verein.de bietet das Unternehmen Bähr Social Consulting individuell für Vereine zugeschnittene Beratungen und Kassenprüfungen an.
Ein erfahrener Betriebswirt des Unternehmens Bähr Social Consulting begleitet die Kassenprüfung und bietet zudem ein umfangreiches kaufmännisches Beratungspaket inklusive zahlreicher Serviceleistungen an. Der Experte nimmt es Vereinen ab, sich mit gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen, da er weiß, welche Faktoren bei Kassenprüfungen relevant sind. Das Ergebnis der Prüfung durch Bähr Social Consulting ist hieb- und stichfest. Es hält garantiert jeder Betriebsprüfung stand.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Kassenprüfungen Aufgaben und Nachbesserungen erledigt werden müssen. Diese werden vom Betriebsprüfer an den Ansprechpartner im Verein weitergeleitet. Stellt der Prüfer eine vertretbare Ordnungsmäßigkeit fest, stellt er dem Verein ein Testat aus, welches bescheinigt, dass die Buchführung und die Kasse ordnungsgemäß geprüft wurden.
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Kaufmännische Beratung für soziale Einrichtungen. Kassenprüfung für Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften. Alles rund um die Themen der Rücklagenbildung, Erhaltung der Gemeinnützigkeit, Auflagen von Zuschussgebern, Einnahmenoptimierung und Erstellung von Verwendungsnachweisen. Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Kronenstraße 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Datum: 05.12.2019 - 20:10 Uhr
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