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"Sicher Schwimmen Können" als oberstes Ziel der Schwimmausbildung neu definiert

ID: 1777169


(ots) -
- Neue Prüfungsordnung vereinheitlicht Leistungen und
Schwimmabzeichen
- Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung
(BFS) und Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK)
erklären gemeinsames Ziel der Schwimmausbildung in Deutschland
- Vorstellung anlässlich Fachtagung in Dresden
- BFS steht als Zusammenschluss der schwimmausbildenden Verbände
für den Großteil der außerschulischen Schwimmausbildung

Wer in den vergangenen 40 Jahren in Deutschland das Schwimmen gelernt hat, kennt
ihn: Den Deutschen Jugendschwimmpass, bzw. den Deutschen Schwimmpass. Seit 1977
standen diese Pässe für die Einheitlichkeit der Schwimmausbildung in den
schwimmausbildenden Verbänden sowie den allgemeinbildenden Schulen. Wer die
Leistungen des Schwimmabzeichens in Bronze für Jugendliche oder Erwachsene
erfüllte, galt als bereit, sich im Wasser frei und sicher zu bewegen. Nun nimmt
der BFS erstmals seit Einführung 1977 eine umfangreiche Aktualisierung dieses
Systems vor. "In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Rahmenbedingungen
für das Schwimmen lernen und lehren verändert. Zum einen gibt es neue
Erkenntnisse zur Methodik und Didaktik, zum anderen sind die gesellschaftlichen
Anforderungen komplexer geworden", erläutert der BFS-Vorsitzende Helmut Stöhr.
Ebenso sei deutlich geworden, dass die Ansprüche des außerschulischen und
schulischen Schwimmunterrichtes in Teilen unterschiedlich seien.

Gemeinsame Standards festgelegt

Bei der Überarbeitung und in der Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz der
Länder stand daher eine einheitliche Definition des "Sicher Schwimmen Könnens"
als primäres Ziel der Schwimmausbildung im Fokus. "Dass dies gelungen ist, ist
ein großer Erfolg für die Sicherheit der Schwimmer in Deutschland", bilanziert
Stöhr mit Blick auf die "Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz der




Länder (KMK) und des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)
zum Ziel des Sicher Schwimmen Könnens in der schulischen und außerschulischen
Schwimmausbildung." Aus Sicht des BFS sei besonders zu begrüßen, dass durch die
vereinbarten Standards eine wechselseitige Anerkennung von beurkundeten
Leistungen weiterhin möglich ist und dass Schwimmlehrer in der Schule weiterhin
die beliebten Schwimmabzeichen abnehmen dürfen.

Prüfungsleistungen vereinheitlicht

Was dabei geprüft wird, ist in Zukunft deutlich übersichtlicher. Die neue
Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen ist erheblich dünner als bisher, da es
künftig nur einen Deutschen Schwimmpass mit identischen Prüfungsleistungen für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene geben wird, auch die Schwimmabzeichen werden
vereinheitlicht. "Die Prüfungsleistungen selbst wurden neu formuliert und in
Teilen konkretisiert oder auch - im Vergleich zum alten Jugendschwimmpass -
etwas verschärft. Trotzdem sind alle diese Leistungen gut zu schaffen, sofern
bei der Schwimmausbildung auf die Vermittlung der richtigen Technik Wert gelegt
worden ist. In den Mitgliedsverbänden des BFS ist dies selbstverständlich
gegeben", ist sich Stöhr sicher. Ein weiterer Vorteil für Schwimmer: Im Zuge der
Überarbeitung wurden auch Vorgaben des Deutsche Olympischen Sportbundes (DOSB)
für das Sportabzeichen berücksichtigt. Daher ist die erfolgreiche
Prüfungsleistung für das Schwimmabzeichen Gold künftig auch durch den DOSB für
das Sportabzeichen in der Disziplinengruppe Ausdauer anerkannt.

Vorstellung in Dresden

Die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen wurde durch den BFS nun erstmals
anlässlich der Fachtagung der KMK "Schwimmen Lehren und Lernen in der
Grundschule - Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser" in Dresden am
4. und 5. Dezember 2019 präsentiert. Die dort vorgestellten neuen Lehr- und
Lernmaterialien für den schulischen Schwimmunterricht sind aus Sicht des BFS ein
weiterer Baustein für das Ziel des "Sicher Schwimmen Könnens". "Sie ergänzen auf
der schulischen Seite die bereits von KMK und BFS gemeinsam verabschiedeten
Handlungsempfehlungen zum Schwimmunterricht, die in den Verbänden in die
jeweiligen Ausbildungsvorschriften übertragen worden sind. Die Einführung der
neuen DPO ist dann auf Seiten der Verbände der abschließende Schritt in diesem
Gesamtprozess", erläutert Stöhr.

Übergangsregelung bis Ende 2020

Die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen wird in der neuen Fassung am 1.1.2020 in
Kraft treten, alte Pässe und Urkunden werden dadurch aber nicht ungültig.
Gleichzeitig gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in dem auch die alten
Pässe und Urkunden noch verwendet werden dürfen. Ebenso können die alten
Schwimmabzeichen für Jugendliche und Erwachsene in dieser Zeit noch weiter
ausgegeben werden. Ab dem 1.1.2021 wird dann nur noch das bisherige
Jugendschwimmabzeichen als Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder
Gold Verwendung finden.

Über den BFS:

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) ist ein
Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind.
Hervorgegangen ist der BFS aus den so genannten befreundeten Verbänden, die seit
1977/78 zusammen mit der Kultusministerkonferenz die Prüfungsbedingungen
(Deutsche Prüfungsordnung) für die Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Deutsche
Jugendschwimmabzeichen und Deutsche Schwimmabzeichen) festlegen. Vorsitzender
des BFS ist Helmut Stöhr (DLRG). Ziel des BFS ist es, die Breitenausbildung im
Schwimmen in Deutschland zu fördern, die Einheitlichkeit der Aus- und
Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen, die
Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen
und Institutionen anzuregen und zu fördern und zu gewährleisten, dass nur die
gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden.
Mitgliedsverbände des BFS sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der
Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), die Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuz
(DRK), der Deutsche Schwimmverband (DSV), der Deutsche Turner-Bund (DTB), sowie
der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).

Pressekontakt:
Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)
Geschäftsstelle - c/o DLRG Service GmbH - Im Niedernfeld 2 - 31542
Bad Nenndorf
Leiter der Geschäftsstelle: Henning Bock, Telefon: 05723955711,
E-Mail: gst(at)bfs-schwimmausbildung.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7044/4460158
OTS: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Original-Content von: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.12.2019 - 15:00 Uhr
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