Bundeskartellamt gibt grünes Licht für wesentliche Teile der Kooperation zwischen Telekom und EWE unter wettbewerbssichernden Verpflichtungen
Pressestatement
(PresseBox) - .
Statement von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner:
"Eine wichtige Teilentscheidung ist gefallen. Formal folgt nun die Entscheidung zum Fusionskontrollverfahren durch das Bundeskartellamt, mit dem im Januar gerechnet wird.
Das Kartellamt hatte weitreichende Zusicherungen hinsichtlich Ausbau und Zugang für dritte Unternehmen zum neuen Glasfaser-Netz verlangt, da die Kooperation erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb in Norddeutschland in Zukunft haben werde. Zudem wurde die Möglichkeit für das Gemeinschaftsunternehmen auf nicht geförderte - also eigenwirtschaftlich ausbaubare - Gebiete beschränkt, um - so die Begründung des Kartellamtes - anderen Unternehmen Investitionen im Kooperationsgebiet nicht zu erschweren.
Wichtige Eckpfeiler der Entscheidung sind:
- 300.000 Anschlüsse sollen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren ausgebaut werden
- Die Konzentration auf Kabel oder städtische Gebiete soll unterbleiben
- Bis 2022 sollen gleichwertige Vorleistungsprodukte (äquivalents of input) angeboten und nachweislich zu einem signifikanten Anteil vermarktet werden, damit Open Access nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in marktüblicher Weise angeboten wird.
Ob die getroffenen Regelungen ausreichend sein werden, um Wettbewerb zu sichern und den Ausbau zu beschleunigen, wird die Zukunft zeigen. Deutschland geht nun seinen eigenen Weg. Die EU-Kommission hatte im EECC andere und strengere Auflagen für Kooperationen gemacht, die dann allerdings zu einem weiterreichenden Verzicht auf Zugangsregulierung hätten führen können. Deutschland beschreitet nun einen Mittelweg, der nicht wie Brüssel z. B. eine unmittelbare jederzeitige Beteiligungsmöglichkeit für andere Unternehmen am Koinvest-Unternehmen vorsieht, auf der anderen Seite aber stärkere wettbewerbssichernde Maßnahmen zur Voraussetzung einer Genehmigung des neuen Koinvest-Unternehmens macht."
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 78 Mrd. ? vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 78 Mrd. ? vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.
Datum: 05.12.2019 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1777159
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Telekommunikation
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 216 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundeskartellamt gibt grünes Licht für wesentliche Teile der Kooperation zwischen Telekom und EWE unter wettbewerbssichernden Verpflichtungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).