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Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen Vergleich über verbindlichen Maßnahmenkatalog für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Essen

ID: 1777137


(ots) - Deutsche Umwelthilfe schließt nach einer intensiven
Vergleichsverhandlung unter Vorsitz des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts
NRW einen Vergleich mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Stadt
Essen - Nach zehn Jahren andauernder Überschreitung des Grenzwerts für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) wurde ein Maßnahmenkatalog zur
Nachrüstung schmutziger Dieselfahrzeuge, Stärkung von Bahn, Bus und Fahrrad und
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Essen verbindlich
vereinbart - Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 im Jahr 2020
soll damit sichergestellt werden - Sollte sich im Jahr 2020 herausstellen, dass
die Maßnahmen nicht ausreichen, wurde eine kurzfristige Nachsteuerung vereinbart
- Für den Fall der Grenzwertverfehlung akzeptiert die NRW-Landesregierung einen
rechtlich verbindlichen Schiedsspruch zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch begrüßt konkrete Ergebnisse und konstruktive
Atmosphäre der sechsstündigen Vergleichsverhandlungen

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen
für die Saubere Luft in Essen haben die DUH, das beklagte Land und die Stadt
Essen einen Vergleich geschlossen, der auf Vermittlung des 8. Senats des
Oberverwaltungsgerichts NRW ausgehandelt wurde. In einer mehr als sechsstündigen
Vergleichsverhandlung wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket rechtsverbindlich
vereinbart, zu dessen fristgerechter Umsetzung sich das Land NRW und die Stadt
Essen verpflichten. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.

Nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche
Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) wird mit den vereinbarten Maßnahmen erstmals
eine Grenzwerteinhaltung in 2020 sichergestellt.





Zu den Maßnahmen gehören die Erneuerung bzw. die Hardware-Nachrüstung aller in
Essen verkehrenden ÖPNV-Busse sowie der Essener kommunalen Nutzfahrzeuge noch in
2020. Die Essener Busflotte, die zuvor zu einer der dreckigsten des Landes
gehörte, wird im Jahr 2020 vollständig auf Abgasnorm Euro VI umgerüstet bzw.
erneuert. Mit einem rechtlich verbindlichen, umfangreichen Maßnahmenkatalog soll
der Bahn- und Busverkehr verstärkt und die Infrastruktur für Radverkehr
beschleunigt ausgebaut werden. Durch eine umweltsensitive Ampelsteuerung in der
Alfredstraße soll der Zufluss in diese, in der Vergangenheit besonders belastete
Straße, auf Basis der NO2-Messwerte begrenzt werden. Entsprechend der
eintretenden Verringerung der NO2-Belastung wird die verbleibende Anzahl der
Kraftfahrzeuge soweit verringert, dass eine sichere Grenzwerteinhaltung
sichergestellt wird.

Quer durch die Essener Innenstadt wird eine Umweltspur errichtet, der
öffentliche Nahverkehr wird ausgebaut und die Taktzeiten verdichtet. Neukunden
profitieren auch in 2020 von einem um 50 Prozent ermäßigten Jahres-Abo für den
öffentlichen Nahverkehr. Durch eine Verringerung von öffentlichen Parkplätzen in
der Innenstadt und Anhebung der Parkgebühren im öffentlichen Raum wird die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver. Auch die Zahl der
Elektro-Ladestationen im öffentlichen Raum wird von 30 auf 316 erhöht. Mit
diesen und anderen detailliert im Vergleich genannten Maßnahmen kann eine
sichere Einhaltung des Grenzwerts im Jahr 2020 erwartet werden. Sollte dies
wider Erwarten nicht der Fall sein, wurde vereinbart, dass ergänzende Maßnahmen
in den Vergleich aufgenommen werden, die unter Hinzuziehung eines Güterichters -
dessen Entscheidung unanfechtbar umzusetzen ist - am Ende auch zu
Dieselfahrverboten führen können.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter Tag für
die Saubere Luft in Essen. Seit zehn Jahren wird der Grenzwert für das
Dieselabgasgift NO2 in Essen überschritten und die Menschen werden den
gesundheitsschädlichen Abgasen ausgesetzt. Wir freuen uns, mit unserer Klage die
notwendige Verkehrswende in Essen hin zu weniger Pkw und mehr Bus, Bahn und
Fahrrad beschleunigt und verbindlich festgeschrieben zu haben. Nach intensiven,
konstruktiven Gesprächen und über mehr als sechs Stunden hartem Ringen über die
konkreten Maßnahmen freuen wir uns, dass wir nun einen Maßnahmenkatalog samt
Überwachungs- und Nachsteuerungs-Mechanismus erarbeitet haben, der für die
Ruhr-Metropole Essen in 2020 eine Grenzwerteinhaltung des Dieselabgasgifts NO2
ermöglicht. Dafür danken wir auch Frau Ministerin Heinen-Esser. Durch ihren
persönlichen Einsatz ist es gelungen, eine vertrauensvolle Basis für die
Gespräche zu schaffen und ein umfangreiches Gesamtkonzept zu vereinbaren und
darüber hinaus zuzusagen, dass auch das Land bereit ist, in Gespräche mit der
DUH über eine Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, zum Beispiel bei der
Polizei aber auch anderen Dienststellen, einzutreten. Die Einigung zeigt auch,
dass Maßnahmen für die Verkehrswende machbar und finanzierbar sind. Dazu gehört
auch die Einführung eines drastisch reduzierten Preises für ÖPNV-Jahrestickets.
Wir brauchen weniger motorisierten Individualverkehr und eine Stärkung des ÖPNV,
daher fordern wir die Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt, erklärt:
"Mit dem Vergleich gibt es Rechtssicherheit für alle Seiten. Gleichzeitig gibt
es eine kommunikative Ebene, auf der Probleme bei der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen kurzfristig und möglichst ohne gerichtliche Hilfe geklärt werden
können. Wir haben daher vereinbart, dass die Wirkung der Maßnahmen in kurzen
Zeitabschnitten kontrolliert, nachgesteuert und beides der DUH mitgeteilt wird.
Mit diesen Steuerungsinstrumenten sind wir guter Dinge, dass der über zehn Jahre
andauernde rechtswidrige Zustand der Luft in Essen nunmehr ein Ende findet. Dies
kann ein Modell für andere Städte sein, wenngleich jede Stadt individuell
maßgeschneiderte Lösungen erfordert."

Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Essen und die DUH,
fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu
einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen
Diesel-Bestandsfahrzeuge auf.

Auch für die Bundesautobahn A 40 wurde eine Regelung getroffen. Für das Jahr
2020 verzichtet die DUH auf ein Dieselfahrverbot auf dem Essener Teilstück der
Ruhrautobahn. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land, sich in Verhandlungen mit
der Bundesregierung für eine schnellstmögliche Überdeckelung der A 40 in dem
belasteten Bereich einzusetzen, um dadurch die bestehende Luft- und
Lärmbelastung nachhaltig zu reduzieren. Die Stadt Essen begrüßt diese Maßnahme
ebenfalls. Die Finanzierung dieser Maßnahme muss über Bundesmittel erfolgen,
weshalb die Deckelung der A 40 in den vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen werden muss. Sollte bis Ende 2020 keine
Regelung mit der Bundesregierung erzielt und die für diesen Fall vorgesehenen
neuen Gespräche keine Einhaltung der NO2-Grenzwerte sicherstellen, sieht der
Vergleich ein der DUH ausdrücklich vorbehaltenes Klagerecht über Maßnahmen zur
schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes verbindlich vor. Damit liegt es in
der Hand des Bundeverkehrsministeriums, Diesel-Fahrverbote auf der Autobahn A 40
zu verhindern.

Links:

Zu den Anlagen des Vergleichs: http://l.duh.de/p191205

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4460068
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.12.2019 - 14:22 Uhr
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