Flughafenverband ADV setzt sich für Reisende mit eingeschränkter Mobilität ein - Anpassung der europäischen PRM-Regeln erforderlich
(ots) - Heute wird der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung"
begangen. Dieser von der UNO initiierte, jährlich stattfindende Gedenktag stellt
Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen in den
Blickwinkel. Die Airports unter dem Dach des Flughafenverbandes ADV leisten mit
ihrem erstklassigen PRM-Betreuungsservice (passengers with reduced mobility)
einen wesentlichen Beitrag für die Mobilität und das unkomplizierte Reisen
dieser Menschen.
Seit 2006 sind die Flughäfen in Europa für die Erbringung der Services für
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) verantwortlich. Die
Herausforderung - der Anteil an PRM-Reisenden wächst stark. Erhebungen des
Flughafenverbandes ADV zeigen, dass jährlich neue Höchstwerte erreicht werden.
Im Jahr 2018 wurden 1.981.982 mobilitätseingeschränkte Passagiere an deutschen
Flughäfen gezählt: eine Steigerung gegenüber 2017 um 13,3 %. Seit Jahren liefern
die Flughäfen einen sehr guten Service ab. Auf 10.000 Reisende gibt es nur eine
Beschwerde. Die Zahlen zeugen von einer guten Fürsorge und hohen Qualität der
behindertengerechten Leistungen an den Flughäfen.
"Ich freue mich, dass wir an unseren Flughäfen den Menschen mit eingeschränkter
Mobilität einen sehr guten Betreuungsservice anbieten können. Menschen mit einem
Handicap dürfen in ihrer Mobilität und Reisefreude nicht benachteiligt werden.
Daran halten die Flughäfen auch in Zukunft fest und leisten für diese Menschen
ihre Unterstützung", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Derzeit läuft in Brüssel eine Überprüfung der aus 2006 stammenden PRM-Verordnung
(EG) Nr. 1107/2006. Der Flughafenverband ADV setzt sich für eine weitere
Optimierung des Rechtsrahmens ein. Dabei muss dem Missbrauch von Leistungen
Einhalt geboten werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der PRM-Service und
damit verbundene Ressourcen tatsächlich auch nur dieser Personengruppe
zugutekommen. Durch einen kontinuierlichen Austausch zwischen Flughäfen,
nationalen Behörden und lokalen Behindertenverbänden wird ein hoher
Qualitätsanspruch umgesetzt. "Ein guter Service für Passagiere mit
eingeschränkter Mobilität an den Flughäfen ist und bleibt ein Muss", so Beisel
abschließend.
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Datum: 03.12.2019 - 09:32 Uhr
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