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"Digitale Vorsorge geht jeden an": Auch Online-Abos, E-Books und Bitcoins werden vererbt / Experten empfehlen den "Testamentsvollstrecker fürs Digitale" (FOTO)

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(ots) - Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) aller Internetnutzer in
Deutschland haben ihren digitalen Nachlass ganz oder zumindest teilweise
geregelt. Zwei Drittel haben in diesem Bereich bisher gar nicht vorgesorgt.
Diese Zahlen entstammen einer repräsentativen Bitkom-Umfrage, die der
Digitalverband kürzlich veröffentlicht hat. Hintergrund der Erhebung ist ein
Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr, nach welchem digitale
Inhalte nach dem Ableben genauso vererbt werden wie der sonstige Nachlass.

"Zum digitalen Nachlass gehören neben Zugangsberechtigungen zu E-Mail-Diensten
und Online-Shops, Streaming-Abos und elektronischen Bibliotheken auch Sensibles
wie in der Cloud gespeicherte Gesundheitsdaten, digitale Gehaltsabrechnungen,
Online-Konten oder Verträge", erklärt Alexander Knauss, Fachanwalt für Erbrecht
sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht am Bonner Standort von MEYER-KÖRING.
"Jeder sollte sich daher darüber bewusst sein, dass nach dem Ableben der oder
die Erben auf alles zugreifen können, beispielsweise auch auf sämtliche
gespeicherten E-Mails aus der Vergangenheit. Digitale Vorsorge geht also
grundsätzlich jeden an," bestätigt auch Dr. Gordian Felix Oertel, Fachanwalt für
Erbrecht bei MEYER-KÖRING.

Der Rat der Experten: Falls der uneingeschränkte Zugriff gewünscht ist, solle
zumindest eine Liste aller Dienste und Konten mit den entsprechenden
Zugangsdaten an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Ansonsten könne dies zu
finanziellen Verlusten führen, beispielsweise bei Investitionen in
Kryptowährungen wie Bitcoin & Co. Diese fallen wie Rechte an Soft- oder Hardware
ebenfalls unter das digitale Vermögen. Entscheidend ist hierbei, dass der
zugehörige Private Key, sozusagen der Schlüssel ins virtuelle Bankschließfach,
sicher hinterlegt ist. Darüber hinaus sollte der Begünstigte vorab darüber




informiert sein. Denn: "Geht der Private Key verloren, ist auch das virtuelle
Geld futsch", so Knauss.

Er und seine auf das Erbrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen bei
MEYER-KÖRING empfehlen daher jedem, rechtzeitig vorzusorgen. "Gerade, wenn der
Nachlass auch virtuelles Vermögen enthält und jemand Erbe werden soll, der
selbst nicht die erforderlichen IT-Kenntnisse hat, um den digitalen Nachlass
abzuwickeln, bietet sich dafür an, einen Testamentsvollstrecker mit der
Abwicklung des digitalen Nachlasses zu beauftragen, gewissermaßen einen
Testamentsvollstrecker fürs Digitale", rät Alexander Knauss. Ein
Testamentsvollstrecker fürs DIgitale vertritt die Interessen des Erblassers nach
dessen Ableben und kümmert sich darum, alle gewünschten Regelungen umzusetzen.
Dazu gehört auf Wunsch auch das Löschen von Social-Media-Profilen, das Abmelden
von E-Mail-Konten - oder eben auch das Auszahlen von Bitcoins an die Erben.

Über uns:

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater ist eine überregional tätige
Anwaltssozietät mit über 100-jähriger Kanzlei-Historie, rund 35 Berufsträgern
sowie Büros in Bonn und Berlin. Das Beratungsspektrum erstreckt sich auf alle
wesentlichen Disziplinen des Wirtschafts- und Zivilrechts. Im Fokus stehen die
sechs Kernkompetenzen Arbeit, Immobilien, Medizin, Persönliches, Steuern und
Unternehmen. Zum Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht zählt auch die
Testamentsvollstreckung.

Pressekontakt:
Kirsten Paul
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228/72636-923
E-Mail: k.paul(at)meyer-koering.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136676/4455744
OTS: MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Original-Content von: MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.12.2019 - 09:36 Uhr
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