Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben / Inkassounternehmer redet Tacheles (FOTO)
(ots) - Einige Personen werden zur Überschrift sagen: Na, da trifft es
dann ja endlich mal die Richtigen! Inkasso ist zu einem Reizwort geworden, mit
dem fast immer nur Negatives verbunden wird, und für viele ist Inkasso
ungerecht, gar verbrecherisch, sind die berechneten Kosten überzogen und gehört
die ganze Branche abgeschafft. Dass nicht nur Inkassounternehmen, sondern auch
Rechtsanwälte "Inkasso" betreiben, ist ebenfalls längst nicht allen bekannt.
Kann man sich schon bei der aktuellen Rechtsprechung des Eindrucks kaum
erwehren, dass es hierzulande eher um den Schutz des Schuldners als um den des
Gläubigers geht, so wird dieser Eindruck durch ein neues Vorhaben der
Bundesregierung nur noch verstärkt. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung
zum Ende dieses Jahres einen Gesetzesentwurf basierend auf dem Referentenentwurf
vom 16.09.2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vorlegen wird, der den Rechtsanwälten und Inkassounternehmen gleichermaßen
kostendeckendes Arbeiten erschweren wird. Es ist beabsichtigt, beiden
Rechtsdienstleistergruppen für das außergerichtliche Inkasso unbestrittener
Forderungen bis zu 48 % der Grundgebühren zu streichen. Während bislang im
Normalfall auch bei unbestrittenen Forderungen bis zu 1,3 Gebühreneinheiten
abgerechnet werden können, obwohl die Sache weder besonders umfangreich noch
besonders schwierig ist, sieht der Entwurf hier eine Schranke bei 0,7
Gebühreneinheiten vor. Bei den besonders komplizierten Fällen soll die
Obergrenze bei 1,3 statt aktuell bei 2,5 Gebühreneinheiten liegen. Besonders
Verbraucherschützer fordern schon lange, Inkassokosten zu deckeln. Die Regelung,
die dem Ministerium hierzu nun aber vorschwebt, ist schlichtweg unrealistisch.
"Und - sie wird einige Inkassounternehmen direkt in die Pleite treiben", so der
Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, Bernd Drumann, der nachfolgend auf
einige geplante Änderungen eingeht.
Welche Kosten muss ein Schuldner bei einer Hauptforderung von 500 EUR bislang
zahlen?
"Rechtsanwälte rechnen meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Dort sind u. a. die unterschiedlichen abrechenbaren Gebühren sowie deren Höhe
tabellarisch aufgelistet zu finden. Die Höhe der jeweiligen Gebühren richtet
sich zumeist nach dem Gegenstandswert einer Forderung bzw. nach dem Streitwert.
Bei dem außergerichtlichen Einzug einer Forderung besteht das Anwaltshonorar
bisher in der Regel aus einer Geschäftsgebühr von 1,3 Gebühreneinheiten, einer
Auslagenpauschale in Höhe von 20 % dieser Gebühr, höchstens aber 20 EUR, sowie
der Mehrwertsteuer (MwSt). Bei einer Forderung von ''bis zu 500,00 EUR'' (der
niedrigsten vorgesehenen Kategorie) bedeutet das in Zahlen: 58,50 EUR
Geschäftsgebühr, 11,70 EUR Auslagenpauschale und 13,34 EUR MwSt, zusammen also
83,54 EUR. Diese Anwalts- oder auch "Inkassokosten" hat der Schuldner
grundsätzlich zu erstatten, wobei er in den meisten Fällen - nämlich dann, wenn
der Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - noch die MwSt spart. Statt der
500,00 EUR muss der Schuldner also normalerweise 570,20 EUR zahlen. Wenn statt
eines Rechtsanwalts ein Inkassounternehmen tätig wird, entstehen meistens
dieselben Kosten."
Was bedeutet die Änderung für einen Inkassounternehmer?
"Der Entwurf sieht nun vor, dass rund 46 % dieser typischen Kosten kraft
Gesetzes wegfallen sollen. Bei Forderungen ''bis 500,00 EUR'' werden also aus den
70,20 EUR gerade einmal 37,80 EUR. Dieses Honorar stünde aber für die
Rechtsanwälte bzw. Inkassounternehmen in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand, der
eingesetzt werden muss, um es zu verdienen. Schon die aktuellen Honorare sind
bei kleinen Forderungen kaum - bzw. oft auch gar nicht - kostendeckend, wenn man
sich die erforderlichen Arbeitsschritte und die mitzubringende Qualifikation vor
Augen hält. Insbesondere dann, wenn für ein Inkassounternehmen ein Großteil der
Forderungen, die ihm zum Einzug übertragen werden, in die unterste
Streitwertkategorie fallen - bei uns im Haus sind das ca. 58 % -, droht diesem
das wirtschaftliche Aus. Dann gelingt nämlich auch eine Querfinanzierung durch
das Inkasso höherer Forderungen mit entsprechend höherem Honorar nur begrenzt -
erst recht, weil auch hier nach dem Entwurf mal eben rund 46 % des aktuellen
Standardhonorars gestrichen werden sollen.
Die folgenden Zahlen stimmen nachdenklich: Unser Unternehmen weist in seiner
veröffentlichten Bilanz für 2018 einen Gewinn von rund 82.000,00 EUR aus; im
gleichen Zeitraum wurden 5510 Akten erledigt. Das ergibt einen Gewinn von im
Schnitt gerade einmal 14,88 EUR pro erledigte Akte - bereits unter
Berücksichtigung derer (42 %) mit einer Forderungshöhe von mehr als 500,00 EUR.
In den meisten Fällen haben wir dabei das genannte normale Honorar berechnet,
das um 46 % und absolut um mindestens 32,40 EUR gekürzt werden soll. Das kann
einfach nicht gutgehen! Inkasso ist schon heute keine "Lizenz zum Gelddrucken" -
wir stehen mit unserem Bilanzgewinn noch gut da; andere Inkassounternehmen
weisen bereits vor der geplanten Änderung Verluste aus, wie ein Blick in das
Unternehmensregister und die dort veröffentlichten Bilanzen zeigt."
Änderung bedroht kleine und mittelständische Unternehmen
"Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl der in
Deutschland tätigen Inkassounternehmen um freiberufliche 1- bis
2-Personen-Büros. Eine Forderung wird sehr oft manuell in die Software
eingegeben (bei uns trifft das auf rund 99 % der Forderungen zu). Bei korrekter
Bearbeitung und Berücksichtigung aller erforderlichen Prüfparameter wie z. B.
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Zahlungsverzug, Verjährung,
Geldwäschegesetz, Datenschutz, Prüfung auf streitigen Sachverhalt usw. kann die
Erfassung nur einer Forderung schnell eine halbe Stunde dauern. Handelt es sich
um einen neuen Mandanten, kommt noch eine viertel Stunde oben drauf. Im Weiteren
geht es dann von einem erneuten Anschreiben an den Schuldner über ggf. die
Ermittlung der Telefonnummer, ein Telefonmahnverfahren, die Recherche von
Negativdaten, ggf. Anschriftenermittlung bei Verzug des Schuldners bis hin zur
Empfehlung für den Mandanten für das weitere Vorgehen. Da kommt einiges an Zeit
zusammen. Ein Telefonmahnverfahren ist aufwendig und wird z. B. zumeist von
einem Anwalt nicht erbracht. Die Forderung, die Gebührensätze dermaßen zu
senken, ist ein Skandal! Inkassodienstleistungen zu den Sätzen zu erbringen, wie
sie dem Ministerium vorschweben, ist sowohl für Rechtsanwälte als auch für
Inkassounternehmen gänzlich unwirtschaftlich und undurchführbar. Schon zu den
bereits jetzt gültigen Sätzen ist es für die meisten Rechtsdienstleister bei
kleineren Forderungen kaum mehr profitabel.
Die Deckelung der Gebühren und somit die gefühlte Reduzierung der
Inkassodienstleistung auf ''ein bisschen Briefe schreiben und telefonieren zu
völlig überzogenen Preisen'' erscheint doch sehr eindimensional gedacht, um nicht
zu sagen: dumm. Jeder, der für ein Kännchen Kaffee in einem Restaurant 4 EUR
bezahlt, weiß, dass er die nicht nur für die 0,3 Liter ''braunes, aromatisches
Wasser'' bezahlt, sondern dass in den 4 EUR anteilig Kosten für Personal, Strom,
Miete, Reinigung etc., enthalten sind. Inkassounternehmen sind kaufmännische
Betriebe mit kaufmännischer Verwaltung. Es gibt weit über hundert verschiedene
kaufmännische Tätigkeiten von Posteingang und ausgang, über Finanzbuchhaltung,
Lohnbuchhaltung bis hin zu Aktenführung und Archivierung usw. Viele
Inkassounternehmen sind Ausbildungsbetriebe und beschäftigen Arbeitnehmer und
damit Steuerzahler mit unterschiedlichen Ausbildungen von Bürokaufleuten,
Rechtsanwalts- und Notargehilfen, über Reinigungskräfte bis hin zu Volljuristen.
Neben Miete und Nebenkosten für die Unternehmensräumlichkeiten müssen auch die
Gehälter gezahlt werden. Die Personalkosten für unsere 22 Mitarbeiter steigen
von Jahr zu Jahr. Anderen Inkassounternehmen und Rechtsanwälten geht es nicht
anders. Und die Einnahmen sollen per Gesetz um rd. 46 % gesenkt werden? Viele
Rechtsdienstleister werden dichtmachen müssen, wollen sie nicht selbst zu
Schuldnern werden."
Forderungseinzug wesentlicher Wirtschaftsfaktor nicht Buhmann
"Jedes Jahr werden viele Millionen an offenen Forderungen durch
Inkassodienstleistungen realisiert, Forderungen, die weder tituliert noch
vollstreckt werden müssen. Das entlastet die Justiz, erspart Schuldnern (noch
deutlich) höhere Kosten, sichert Unternehmern die Liquidität und stärkt somit
die Wirtschaft. Laut Begründung des Referentenentwurfs soll nun der Verbraucher
vor Inkassokosten geschützt werden. Der vorgesehene "Schutz" führt jedoch dazu,
dass säumige Verbraucher (und andere Schuldner) von Kosten der seriösen und
sachgerechten Rechtsverfolgung teilweise verschont werden sollen, die (gerade
bei kleinen Forderungen, die im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der
Verbraucherschützer stehen) dem entfalteten Aufwand und der erforderlichen
Sachkunde allemal angemessen sind - zum Nachteil im ersten Schritt der
Rechtsdienstleister, wenigstens mittelbar aber auch der Gläubiger und damit am
Ende wohl auch derjenigen Verbraucher, die ihre Schulden fristgerecht bezahlen.
Verbraucherschutz sieht anders aus!
Verbraucher gegen unseriöse Machenschaften und vor wirklich überzogenen
Rechnungen zu schützen, dagegen hat kein seriöser Unternehmer etwas, ganz im
Gegenteil. Jede Form professionellen Inkassos aber durch laufend neue Gesetze
und Regeln immer und immer wieder einem Generalverdacht zu unterwerfen, der
wichtigen und bereits heute ihr Geld werten, umfangreichen und juristisch
fundieren Tätigkeit von seriösen und oft seit Jahrzehnten beanstandungsfrei
arbeitenden Inkassounternehmen die Wertschätzung zu versagen und ihnen nun auch
noch die Existenzgrundlage entziehen zu wollen, das geht zu weit und macht mich
sprachlos.
Vieles wäre noch anzumerken, würde aber zu weit führen. Bemerkenswert ist
allerdings die Geschwindigkeit, mit der die erneute Reform der
Inkassodienstleistungen ''durchgepeitscht'' wird. Soll das Vorhaben doch schon
Mitte nächsten Jahres umgesetzt sein. Am Ende der Entwurfsbegründung wird jedoch
bereits eine erneute Evaluierung nach wenigen Jahren in Aussicht gestellt. Ist
der Gesetzgeber sich doch nicht so sicher, ob das alles so in die richtige
Richtung geht?
Sicher ist aber, dass, sollten alle Vorhaben und Änderungen so Gesetz werden,
wie sie angedacht sind, viele Unternehmer auf ihre berechtigten Forderungen
werden verzichten müssen, da es immer weniger Rechtsdienstleister geben wird,
die für sie noch kostendeckend arbeiten können. Menschen werden ihre Arbeit
verlieren, der Wirtschaft werden Millionen fehlen, die in ihren Kreislauf wieder
eingebracht werden... Dann kommt eine Evaluierung mit Sicherheit für viele zu
spät."
Pressekontakt:
Eva-K Möller
0421/84106-25
moeller(at)bremer-inkasso.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/82718/4452512
OTS: BREMER INKASSO GmbH
Original-Content von: BREMER INKASSO GmbH, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.11.2019 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1774727
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bremen
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben / Inkassounternehmer redet Tacheles (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BREMER INKASSO GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).