Etappensieg bei Mastputen-Klage
(ots) - Im Verfahren gegen einen Putenmäster sind der Verein Menschen für
Tierrechte e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt einen
entscheidenden Schritt weitergekommen: Der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Vereins gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart »wegen ernstlicher Zweifel an der
Richtigkeit« zugelassen. Das VG Stuttgart hatte gemeint, dass eine
verbandsklageberechtigte Organisation, die bei der zuständigen Behörde
beantragt, gegen einen Tierhalter vorzugehen, bereits bei der Einreichung des
Antrags ihr gesamtes Wissen zu dem Fall preisgeben müsse. Das hätte Tierschützer
dazu verpflichtet, gleich zu Beginn eines möglichen Verfahrens die Identität von
Hinweisgebern aus der Nachbarschaft, Whistleblowern oder anderen Informanten
offenzulegen. Tatsächlich wäre eine solche Regelung das weitgehende Ende der
Verbandsklage in Baden-Württemberg gewesen.
Tierschutzwidrige Bedingungen im Putenstall
Menschen für Tierrechte hatte mit finanzieller Unterstützung der Albert
Schweitzer Stiftung Verbandsklage gegen einen Putenhalter im Kreis Schwäbisch
Hall erhoben. Stallfilmer hatten in dem Betrieb tierschutzwidrige
Haltungsbedingungen dokumentiert. Menschen für Tierrechte hat daraufhin beim
zuständigen Veterinäramt beantragt, dagegen einzuschreiten. Doch die Behörde sah
keine Notwendigkeit zu handeln. Deshalb reichte der Verein eine
Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart ein. Dieses wies die Klage mit der
Begründung ab, der Antrag an das Veterinäramt sei zu unpräzise gewesen und habe
nicht alle vorhandenen Informationen offengelegt. Eine Berufung wurde nicht
zugelassen.
Identität von Informanten bleibt geschützt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass Menschen
für Tierrechte gegen diese Entscheidung doch Berufung einlegen kann. Die Richter
folgten der Argumentation der Tierschützer, dass die Anforderungen des VG
Stuttgart an den Antrag an das Veterinäramt zu hoch seien. Es habe vollkommen
ausgereicht, ein Einschreiten gegen die Putenhaltung zu beantragen, ohne bereits
das gesamte Wissen zu dem Fall zu offenbaren. Die Rechtsprechung des
Verwaltungsgerichtshofs garantiert, dass auch weiterhin die Identität von
Informanten in der frühen Phase eines solchen Verfahrens geschützt bleibt.
Weiterführende Informationen
Hintergründe zur Klage:
http://ots.de/akeoKC
http://ots.de/dgbzCW
Dem gemeinnützigen Verein Menschen für Tierrechte -
Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V. wurde die Anerkennung zur
Erhebung von Verbandsklagen im Tierschutz am 19. Dezember 2016
staatlich verliehen. (siehe
https://tierrechte-bw.de/index.php/verbandsklage.html) Die
gemeinnützige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
finanziert die Klage.
Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie auf
wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren
und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern. Interessierten bietet sie
fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
https://albert-schweitzer-stiftung.de.
Über Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. setzt sich
bereits seit mehr als 35 Jahren für die Rechte aller Lebewesen ein. Durch
Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit informiert der Verein u.a. über Themen
wie Tierversuche und (Massen-)Tierhaltung und sensibilisiert Menschen für eine
tierfreundliche Lebensweise.
Seit 2016 ist der Verein einer von drei anerkannten Verbände für das
Tierschutz-Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg. Mehr erfahren Sie auf
https://tierrechte-bw.de.
Pressekontakt:
Diana von Webel
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
+49 30 400 54 68-15
presse(at)albert-schweitzer-stiftung.de
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
Stephanie Kowalski
Tierärztin und wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +49711- 616171
kowalski(at)tierrechte-bw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55647/4451659
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Datum: 27.11.2019 - 09:55 Uhr
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