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Advent, Advent - die Wohnung brennt / Rauchmelder können für Menschen mit Hörverlust lebensrettend sein

ID: 1774371


(ots) - Kerzenlicht und Adventskranz sind in der dunklen Jahreszeit der
Inbegriff der stimmungsvollen Gemütlichkeit. Doch sie sind auch ein Brandrisiko
in der Wohnung, wenn sie einmal unbeaufsichtigt bleiben. Besonders gefährlich
wird es dann für Menschen mit hochgradigem Hörverlust und Gehörlose - sie können
den Alarm von herkömmlichen Rauchmeldern unter Umständen nicht hören. Was nur
wenige wissen: Es gibt spezielle Rauchmelder für Menschen, die nicht oder nur
sehr schwer hören können.

Die Rauchmelder geben bei Rauchentwicklung per Funk ein Signal an ein
Empfängergerät, das dann den Alarm nicht als Pfeifen meldet, sondern als helles
Blinken im Raum oder als Vibration in der Tasche. So können Menschen mit
Hörverlust und Gehörlose den Alarm wahrnehmen, ohne auf das Hören angewiesen zu
sein. Dies funktioniert auch mit anderen Alltagsgeräuschen, die nicht gehört
werden können. Telefon, Türklingel, Babyphone, Wecker: All diese unentbehrlichen
Signale können über sogenannte Lichtsignalanlagen in wahrnehmbares Blinken oder
Vibration umgesetzt werden und den Tagesablauf für Betroffene leichter machen.

In dem umfangreichen Sortiment von Lichtsignalanlagen-Anbietern finden sich auch
Signalsysteme für die Fußmatte vor der Wohnung, für überlaufendes Wasser oder
ein Personenruf, z. B. wenn eine hörbeeinträchtigte Person einen anderen
Menschen pflegt und von ihm herbeigerufen werden muss.

Kompetente Ansprechpartner für all diese Systeme sind Hörakustiker. Sie kennen
die Vielzahl der Produkte, beraten Betroffene kostenlos und wählen das passende
System individuell mit ihren Kunden aus. Bei Bedarf klären Hörakustiker auch die
Kostenübernahme mit der Krankenkasse und rechnen gegebenenfalls anschließend mit
der Krankenversicherung ab.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft die Kosten, wenn der Arzt einen




hochgradigen Hörverlust feststellt und eine Verordnung über die benötigte
Lichtsignalanlage ausstellt. Die Verordnung und Kostenübernahmeerklärung der
Krankenkasse müssen jedoch immer vor dem Kauf erfolgen. Bevor also jemand selbst
in die Tasche greift oder im Internet das Falsche bestellt, um für Sicherheit zu
sorgen, sollte zunächst eine Beratung durch den Hörakustiker erfolgen.

"Da nicht alle Funktionen der Lichtsignalanlagen bei Menschen mit hochgradigem
Hörverlust und Gehörlosen bekannt sind", berichtet Beate Gromke, die Präsidentin
der Europäischen Union der Hörakustiker e. V., "informieren wir bei entsprechend
starkem Hörverlust unsere Kunden grundsätzlich über alle Möglichkeiten, denn
diese Systeme können Leben retten."

Pressekontakt:
Europäische Union der Hörakustiker e. V.
Sabine Stübe-Kirchhof
Neubrunnenstraße 3
55116 Mainz
Tel: +49 (0) 61 31 / 28 30-14
Fax: +49 (0) 61 31 / 28 30-30
E-Mail: presse(at)euha.org
Web: www.euha.org
www.facebook.com/EUHAeV/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113106/4451550
OTS: Europäische Union der Hörakustiker e. V.

Original-Content von: Europäische Union der Hörakustiker e. V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.11.2019 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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