Mitteldeutsche Zeitung: zu Negativzinsen
(ots) - Söder plädiert dafür, dass es möglich sein muss, Negativzinsen
steuerlich geltend zu machen. Das ist gut begründbar: Negativzinsen bringen
Anlegern Verluste. Und diese können im Steuerrecht üblicherweise mit Gewinnen
verrechnet werden. Dass dem nicht so ist, liegt an einer Festlegung, die
Söders Unionsfreund Wolfgang Schäuble (CDU) 2015 traf: Negativzinsen sind
steuerlich nicht abziehbare "Einlagegebühren". Diese in der Finanzwissenschaft
umstrittene Entscheidung kann, sie muss sogar revidiert werden.
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Datum: 21.11.2019 - 19:01 Uhr
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