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Diesel-Abgasskandal: Heimlicher Rückruf für die VW-Tochter Audi / Dr. Ralf Stoll: Verbraucher können sich mit drei Optionen zur Wehr setzen

ID: 1772885


(ots) - Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat erneut über einen
Rückruf im Diesel-Abgasskandal die Öffentlichkeit nicht informiert. Am 11.
Oktober 2019 ordnete die Behörde an, dass die Modelle A6 und A7 mit 3-Liter
Biturbo TDI-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 mit einer unzulässigen
Abschaltvorrichtung ausgerüstet sind und ein Software-Update benötigen.

Die Desinformation der Behörde ist für Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll
& Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein handfester Skandal. "Die
Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, informiert zu werden", sagte Stoll, der mit
seinem Partner Ralph Sauer zu den führenden Kanzleien in Deutschland im
Diesel-Abgasskandal gehört. "Die Verbraucher sind eindeutig geschädigt worden
und müssen sich wehren können." Das KBA war in der Vergangenheit auch
dahingehend aufgefallen, dass es Gerichten keine Prüfungsunterlagen im
Diesel-Abgasskandal zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt hatte - und das mit
Deckung des Bundesverkehrsministeriums (hier).

Auch im aktuellen Fall haben Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesverkehrsministerium
die Öffentlichkeit nicht über den Rückruf beim Audi A6 und A7 informiert. Das
Ministerium erklärte dazu nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks, in der
Rückrufdatenbank des KBA und einer Übersicht "Marktüberwachung" würden Modelle
aufgelistet, "für die das Software-Update auch freigegeben worden ist. Denn nur
dann können die Halter ihre Fahrzeuge auch tatsächlich in die Werkstatt
bringen". Laut Auskunft von Audi liegt das Software-Update für beide Modelle dem
KBA bereits zur Prüfung vor. Sobald das Update genehmigt ist, sollen die
Fahrzeughalter angeschrieben und bundesweit rund 22.000 Fahrzeuge in die
Werkstätten zurückgerufen werden.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den
Diesel-Abgasskandal auch im Fall von Audi zu reagieren? Der Verbraucher kann




drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der
Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer
Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin
entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung
zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer
muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im
Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW
- und Audi ist eine VW-Tochter - gibt es zahlreiche Urteile, bei denen die
Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer hat davon einen Großteil erstritten. Möglicherweise muss der Verbraucher
jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer
bezahlen. Gerade im VW-Fall ist Nutzungsentschädigung vor Gericht umstritten. Es
gibt Gerichte, die eine Entschädigung für die Autobauer abgelehnt haben. Zur
Berechnung der Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen
Nutzungsentschädigungsrechner (hier).

2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf
Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und
sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Die Autobauer müssen dann
den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene
Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.

3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem
Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat,
kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware
verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die
gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine
Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem
Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei
Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten
und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten:
Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Zu welchen Optionen rät im Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

"Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert
gemindert", stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Dem Update müsse man sehr skeptisch
gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht
ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende
erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

- Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
- Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
- Erhöhter Spritverbrauch
- Erhöhter AdBlue-Verbrauch
- Bindung an Vertragswerkstätten
- Minderung des Wiederverkaufswertes
- Drohende Fahrverbote
- Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
- Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das
Software Update ergeben können
- Stilllegung des Fahrzeugs

"Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen", sagte Ralf
Stoll. "Audi muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten",
forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft
die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem
Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und
individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi
einigt.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler
AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen
des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen
wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die
Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch
2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung
- Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen
für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf
Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020
wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren
als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4446385
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.11.2019 - 13:45 Uhr
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