TÜV Rheinland: Beim Kauf eines Smart-TV auf Datenschutzerklärung achten / Mediatheken und Streaming bieten viele Möglichkeiten / Mehr Transparenz beim Datenschutz wünschenswert
(ots) - Die Auswahl einer ganzen Videothek im eigenen Fernseher, jederzeit
abrufbar. 2019 beläuft sich der Anteil der Haushalte in Deutschland mit einem
internetfähigen Fernsehgerät laut dem Online-Portal Statista auf etwa 56
Prozent. "Um Smart-TVs kommen die Verbraucher in Deutschland nicht mehr herum.
Sie bieten Vorteile und neue Möglichkeiten", sagt Günter Martin,
Internet-Experte von TÜV Rheinland. Verbraucher sollten beim Kauf allerdings
einiges beachten.
Streaming und Mediatheken
Das Angebot im Smart-TV geht weit über das des klassischen Fernsehens hinaus. So
wandeln sich die Fernsehzuschauer von passiven Zuschauern zu aktiven Nutzern,
die ihr TV-Programm selber bestimmen. Die öffentlich-rechtlichen und die großen
privaten Sendeanstalten bieten überwiegend kostenlose Mediatheken, in denen sich
unter anderem verpasste Sendungen abrufen lassen. Zudem beinhalten die
kostenpflichtigen Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime eine große
Auswahl an Spielfilmen, Serien und Dokumentationen. Sie sind meistens mit einem
Abo verbunden. Die Apps der großen Anbieter sind auf neuen Fernsehmodellen in
der Regel bereits vorinstalliert, die Übertragung erfolgt über das Internet. Wer
diese Services nutzen will, sollte über eine gute Internetverbindung verfügen.
"Um Filme und Serien mit normalem Anspruch ohne Probleme schauen zu können,
empfehlen wir eine Internetgeschwindigkeit von mindestens 16 Mbit/s", so Günter
Martin.
Nutzer sollten in punkto Datenschutz kritisch sein
Beim Kauf eines Smart-TV sollten Verbraucher unbedingt auch auf die
Datenschutzerklärung achten. Es gibt Negativbeispiele von Herstellern, die nicht
offenlegen, was mit den gesammelten Informationen geschieht. TÜV
Rheinland-Experte Günter Martin fordert deswegen auch mehr Transparenz von den
Herstellern: "Mehr Offenheit in puncto Datenschutz seitens der Hersteller ist
absolut wünschenswert." Bei der Ersteinrichtung des Geräts nach dem Kauf sollten
Nutzer daher kritisch sein. Meist werden Zustimmungen zum Nutzen von zahlreichen
Daten des Verbrauchers durch Hersteller und App-Anbieter abgefragt, die nicht
unbedingt alle für die Ingebrauchnahme des Geräts bejaht werden müssen.
"Verbraucher können an dieser Stelle, wenn sie ihre Privatsphäre eingeschränkt
sehen, auch ablehnen. Sollten dadurch Funktionen eingeschränkt werden, die man
nutzen möchte, erhält man eine entsprechende Information über das Gerät und kann
später immer noch zustimmen", erklärt Martin.
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Datum: 19.11.2019 - 10:00 Uhr
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