Rheinische Post: NRW macht Staatsanwälten bei Missbrauchsfällen mit neuem Erlass Druck
(ots) - Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach
(CDU) reagiert auf offensichtliche Pannen der Staatsanwaltschaft Kleve beim
Umgang mit einem mutmaßlichen Sexualstraftäter. In diesen Tagen geht den
Generalstaatsanwälten in NRW ein neuer Erlass des NRW-Justizministeriums zu, der
in solchen Fällen zu mehr Eile auffordert und häufigere Inhaftierungen von
Tatverdächtigen sowie mehr Hausdurchsuchungen in solchen Fällen anregt. Der
Erlass liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Sonntag) vor. "Ein mir
berichteter Einzelfall gibt Anlass, für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorsorglich auf folgende
Punkte hinzuweisen", beginnt Biesenbachs neuer Erlass. "Zeitliche Verzögerungen
sind unter allen Umständen zu vermeiden", heißt es weiter. Hausdurchsuchungen
und Untersuchungshaft seien "auch im Falle einer geständigen Einlassung
sorgfältig zu prüfen und, soweit angezeigt, zeitnah auszuschöpfen". Bei der
Prüfung einer Untersuchungshaft sei Paragraf 112a der Strafprozessordnung
"besonders in den Blick zu nehmen", mahnt Biesenbach. Dieser Paragraf nennt die
Wiederholungsgefahr als möglichen Haftgrund.
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Datum: 17.11.2019 - 12:30 Uhr
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