Tillmann/Müller: Schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(ots) - Neuregelungen für Immobilienkäufe und Zahlungen mit
Kryptowährungen
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das Gesetz zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der Berichterstatter Sepp Müller:
"Die große parlamentarische Unterstützung auch durch die Oppositionsparteien
zeigt, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen und die Geldwäsche und
Terrorismusbekämpfung entschlossen angehen. Insbesondere war es uns wichtig, im
Immobilienbereich die geldwäscherechtlichen Pflichten zu schärfen:
Immobilienkäufe vor allem von ausländischen Vereinigungen machen wir künftig
transparenter. Wollen diese Vereinigungen in Deutschland Immobilien erwerben,
müssen sie im Transparenzregister - entweder bei uns oder in einem anderen
EU-Land - Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen. Tun sie das
nicht, dürfen Notare den Immobilienkauf nicht beurkunden.
Auch moderne Zahlungsmethoden aus dem Kryptobereich, die oftmals für die
Verschleierung von Geldströmen genutzt werden, erhalten durch das Gesetz einen
klaren rechtlichen Rahmen und werden der Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unterworfen.
Da bei der Verfolgung von Geldwäsche jeder Tag zählt, wird die Financial
Intelligence Unit (FIU) in ihren Kompetenzen gestärkt. Die Auswertung der
Verdachtsmeldungen bei der FIU soll dafür durch Nutzung künstlicher Intelligenz
verbessert und beschleunigt werden.
Damit Geldwäschebeauftragte sich auf die erheblichen Fälle konzentrieren können,
betonen wir die Verantwortung der Leitungsebene in den Unternehmen.
Als zusätzlichen wichtigen Punkt konnten wir mit dem Gesetz die deutsche
Kreditwirtschaft und deutsche Fintechs stärken. Diesen haben wir Zugang zu den
digitalen Schnittstellen von Anbietern technischer Infrastruktur für
Bezahldienste verschafft. Dieser Zugang war ihnen bislang verwehrt.
Der Union ist es außerdem wichtig, ein Zeichen zur Stärkung des Ehrenamtes zu
setzen. Deshalb werden wir die rund 500.000 gemeinnützigen Vereine in
Deutschland von den Gebühren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister
befreien."
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Datum: 15.11.2019 - 14:35 Uhr
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