Meilenstein-Urteil in der Diesel-Abgas-Affäre: VW-Käuferin bekommt mehr als nur den Kaufpreis zurück
(ots) - Tausende geschädigte Kunden klagen gegen den Volkswagen-Konzern
auf Rücknahme ihrer manipulierten Diesel-Fahrzeuge. In der Regel erhalten die
Verbraucher von den Gerichten auch eine Teilrückzahlung des Kaufpreises. Die bis
zum Urteil gefahrenen Kilometer werden hier meist als Nutzung angerechnet. Auch
im jüngsten Urteil hat eine Autobesitzerin aus Gnissau recht bekommen. Sie
erhielt nun jedoch nicht nur den vollen Kaufpreis zurück, sondern noch Geld
darüber hinaus.
Vor Bekanntwerden der Affäre hatte sie ein Fahrzeug der Marke Skoda, Modell
Octavia TDI gekauft. In dem Fahrzeug war der VW-Motor mit der Kennung EA 189
eingebaut, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hatte, die
erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Die Software hat die Emission
von Stickoxiden bei der Prüfung so reduziert, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte scheinbar eingehalten wurden. Tatsächlich lagen die
Angaben während dieser Laborsituation aber erheblich unter den tatsächlichen
Fahrwerten auf der Straße im Alltag, sodass die Käuferin sogar mit einer
Stilllegung des Autos mangels Zulassungsfähigkeit rechnen musste. Die
schriftliche Aufforderung der Geschädigten, VW solle den Kaufpreis gegen
Rückgabe des PKW zurückerstatten, blieb erfolglos. Die Besitzerin des
Betrugs-Diesels klagte daher und ließ sich dabei von der BRR Baumeister Rosing
Verbraucherkanzlei (www.diesel-gate.com) vertreten - mit beachtlichem Ergebnis.
Klägerin erhält sogar mehr als Kaufpreis zurück
Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck hat entschieden: VW muss aufgrund
der Abgasmanipulation das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis
zuzüglich Zinsen erstatten. "Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass von dem
gezahlten Kaufpreis für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung
abgezogen wird. Damit erhält unsere Mandantin einen Betrag zurückerstattet, der
ihren ursprünglich bezahlten Kaufpreis sogar um einige tausend Euro übersteigt",
so Helmut Dreschhoff, Rechtsanwalt der BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei.
In der Regel wird bei der Rückerstattung vom Kaufpreis nämlich eine sogenannte
"Nutzungsentschädigung" für die gefahrenen Kilometer abgezogen. In diesem Fall
entschied das Gericht aber auch in diesem Punkt zugunsten der Verbraucherin. Die
Klägerin hätte das Auto zwar fahren und damit nutzen können. Allerdings hätte
die Nutzung auch jederzeit wieder verboten und dem Fahrzeug die
Betriebserlaubnis entzogen werden können. Ein klarer Erfolg für die
Verbraucherin, wenngleich VW gegen diese Entscheidung noch in Berufung gehen
kann.
Geschädigte Autokäufer sollten bis Ende des Jahres aktiv werden und über
www.diesel-gate.com ein kostenloses Beratungsgespräch anfordern, um ihren
Schadensersatzanspruch zu sichern.
Pressekontakt:
BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Patricia Gerschler
Tel. +49 157 830 25 618
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Datum: 15.11.2019 - 14:31 Uhr
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