Winkelmeier-Becker/Hirte: Mehr Mitbestimmung für Aktionäre durch verantwortungsvolle Vergütungssysteme
(ots) - Mut zu Transparenz und Vertrauen in die Hauptversammlung
Der Deutsche Bundestag hat heute das zweite Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Dazu können Sie die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und den Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
das Gesellschaftsrecht, Heribert Hirte, wie folgt zitieren:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Es war eine Bedingung der Union im
parlamentarischen Verfahren, dass die Hauptversammlung verbindliche Obergrenzen
für die Vorstandsvergütung setzen kann. Das entspricht dem zentralen Anliegen
der Richtlinie, mit der die Aktionärsrechte gestärkt werden sollen. Die
Vergütung der Vorstände kommt so auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und
muss sich der Diskussion der Aktionäre stellen. Zugleich sind unsere Maßnahmen
derart abgestimmt, dass sie für die Unternehmen auch praktisch gut umsetzbar
sind.
Wir legen die Schwelle für den Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei
Geschäften mit nahestehenden Personen auf 1,5 Prozent der Summe aus Anlage- und
Umlaufvermögen fest. Auf diese Weise geben wir dem Minderheitenschutz
zusätzliches Gewicht. Insgesamt ist uns damit bei ARUG II ein guter Kompromiss
gelungen - ein Erfolg für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion."
Heribert Hirte: "Mit Mut zu Transparenz und mit Vertrauen in die
Hauptversammlung - so setzen wir einen fortschrittlichen Mechanismus, der in
Zukunft die Vergütung von Managern in Aktiengesellschaft bestimmen wird. Mit
unserem Gesetzesentwurf gelingt uns zweierlei: Zum einen implementieren wir
behutsam, aber entschlossen ein neues System. Die Rolle der Aktionäre und der
Hauptversammlung wird gestärkt, denn in Zukunft können Aktionäre verbindlich auf
die Vergütung der Vorstände einwirken. Zum anderen erhalten Unternehmen die
Möglichkeit, ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung durch transparente und
nachvollziehbare Vergütungssysteme nach innen wie nach außen gerecht zu werden.
Aufsichtsräte sind fortan verpflichtet, eine Maximalvergütung der
Vorstandsmitglieder im Rahmen des Vergütungssystems zu bestimmen - entweder als
festgelegten Wert oder im Verhältnis zur durchschnittlichen
Arbeitnehmervergütung. Auf dieser transparenten Grundlage schaffen wir
zusätzlich die Möglichkeit, dass die Eigentümer von Aktiengesellschaften, die
Aktionäre, verbindlich und mit einfacher Mehrheit über eine Herabsetzung der vom
Aufsichtsrat festgelegten Maximalvergütung entscheiden können. Aufsichtsräte
müssen Vergütungssysteme damit ausführlich und in angemessener Weise
rechtfertigen, die Aktionäre selbst stärken wir in ihren Rechten. Denn diese
haben nunmehr ein Mittel der Mitbestimmung, auf die jeweilige Performance des
Vorstandes zu reagieren - das stärkt die Aktienkultur in unserem Land ungemein."
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Datum: 14.11.2019 - 17:42 Uhr
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