Winkelmeier-Becker: Reform der Strafprozessordnung stärkt den Rechtsstaat
(ots) - Deutscher Bundestag beschließt schnellere und einfachere
Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am morgigen Freitag, den 15. November 2019
in 2./3. Lesung die Modernisierung der Strafprozessordnung. Hierzu erklärt die
rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit der Modernisierung des Strafverfahrens stärken wir den Rechtsstaat und
setzen eine langjährige Forderung aus Justiz und CDU/CSU um.
Zwischen Tat und Urteil darf keine Ewigkeit liegen. Deshalb erhält die Justiz
von uns die Mittel, um sich gegen taktische Verzögerungen im Strafverfahren zu
schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken. Wir
erschweren gezielte Prozessverschleppungen durch Änderungen im Befangenheits-
und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen. Prozesse werden so
straffer und schneller.
Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von
Straftaten: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie
Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch
für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des
Wohnungseinbruchsdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert
werden, um die oftmals organisierten kriminellen Strukturen aufzudecken.
Die Modernisierung der Strafprozessordnung basiert im Wesentlichen auf den
Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag und wurde in den parlamentarischen
Beratungen zu einem ausgewogenen Gesamtpaket ausverhandelt. Es ist gut, dass das
Gesetz nun endlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.
Dennoch bleiben aus unserer Sicht noch Punkte offen, die wir aufgreifen wollen.
Beispielhaft sei hier genannt eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit bei
Tötungsdelikten nach einem Freispruch des Angeklagten, wenn nachträglich durch
DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann. Diese Reform sind wir den
Angehörigen von Opfern schuldig; daneben halten wir auch weitere
Ermittlungskriterien bei DNA-Untersuchungen für wünschenswert.
Weiteres Beispiel ist die Forderung nach einer Streichung des
Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte, das gerade in Verfahren wegen
Clan-Kriminalität häufig missbraucht wird."
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Datum: 14.11.2019 - 15:18 Uhr
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