BGA zum BIP: Wann, wenn nicht jetzt?
(ots) - "Besser als erwartet, heißt noch lange nicht gut und ist kein
Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Schon gar nicht, nachdem die Große
Koalition mit der Grundrente gerade erst gegen jeden wirtschaftlichen
Sachverstand erneut kräftig an der Kostenschraube für Sozialausgaben gedreht
hat. Zweckdienlich wäre es, die Einnahmebasis zu stärken mittels eines
innovations- und investitionsfreundlicheren Rahmens für wirtschaftliches
Handeln. Tatsache ist, dass wir beständig an relativer Wettbewerbsfähigkeit
verlieren, weil die anderen gerade bei der Unternehmensbesteuerung längst
handeln oder gehandelt haben." Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des
Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der
heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts.
"Von dem grundsätzlich begrüßenswerten Teilabbau des Solidaritätszuschlags, der
eben gerade wesentliche Teile derer, die ihn erwirtschaften, ausgrenzt, geht
dieses Signal jedenfalls nicht aus. Und weiter fehlt die Verve und
Entschlossenheit, die dringend notwendigen Strukturreformen im
Unternehmensteuerrecht ähnlich entschlossen anzupacken, um bei der steuerlichen
Wettbewerbsfähigkeit nicht den Anschluss zu verlieren," so Bingmann
abschließend.
38, Berlin, 14. November 2019
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Original-Content von: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.11.2019 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1770747
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 43 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGA zum BIP: Wann, wenn nicht jetzt?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BGA Bundesverb. Gro (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).